Bürgerentscheid Durchführung

    Bürgerbeteiligung

    Die freiwillige Bürgerbeteiligung gibt Ihnen die die Möglichkeit zur Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen Geschehen.

    Beschreibung

    Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ergeben sich aus dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1). Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl der Kommunalparlamente (Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistags) das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl der Bürgermeister, Landräte und Ortsvorsteher gegeben.

    Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (GemO) einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:

    Einwohnerversammlung: Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf, abgehalten werden. Es handelt sich hierbei um eine einfache Form der Bürgerbeteiligung.

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: Die Bürger einer Gemeinde können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde beantragen. Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung somit selbst über Sachfragen. Der Bürgerentscheid stellt die stärkste Form der Bürgermitwirkung dar und durchbricht das Repräsentationsprinzip. Ein in der GemO aufgeführter Negativkatalog schließt allerdings bestimmte Bereiche für den Bürgerentscheid aus.

    Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs- und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgerbeteiligung. Auf staatlicher Ebene kann der Bürger zudem sein Petitionsrecht gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

    Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Bürgerbeteiligung

    Zuständigkeiten:

    • Für die kommunalrechtliche Beurteilung ist Frau Sarah Liesenfeld (FB 1 - Zentrale Dienste) zuständig.
    • Für die Durchführung einer Bürgerbeteiligung ist dagegen Herr Kalkofen bzw. Herr Knauer (FB 2 - Bürgerdienste, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schulen, Soziales) zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - 2-Bürgerdienste, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schulen, Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstr. 1

    56281 Emmelshausen

    Kontakt

    Fax: 06747 121-159

    Telefon Festnetz: 06747 121-0

    E-Mail: rathaus@vg-hm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - 1-Zentrale Dienste

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstr. 1

    56281 Emmelshausen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:15 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06747 121-159

    Telefon Festnetz: 06747 121-0

    E-Mail: rathaus@vg-hm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Zentrale Steuerung, Strategische Planung

    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, HuMi-Nachrichten, Städtepartnerschaften

    Zentrale Servicestelle für Gremien, Sitzungsmanagement und Ortsrecht

    Sonstige zentrale Dienste (z. B. Rechtsberatung, Versicherungswesen)

    Koordinierungsstelle Verbandsgemeindefusion

    Organisation

    Informations- und Kommunikationstechnik

    eGovernment, Informationsfreiheit, Datenschutz

    Registratur, DMS, Archiv

    Personal

    Arbeitsschutz/-sicherheit, BGM, BEM

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen zum Themenbereich Bürgerbeteiligung können auf den Internetseiten des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GStB) und des Ministeriums des Innern und für Sport abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de