Weiterführende Schule Beratung erhalten
Ihr Kind geht in die vierte Klasse? Dann müssen Sie sich mit dem Halbjahreszeugnis für den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes beschäftigen. Hierzu nehmen Sie am Besten die Beratungsangebote zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wahr.
Beschreibung
Beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule erhalten Eltern vielfältige Beratungsangebote:
- Empfehlung der Grundschule zum Halbjahr der Klassenstufe 4 für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe
- Beratung durch die Klassenlehrkraft der Grundschule, z. B. im Rahmen der Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche
- Informationsveranstaltungen und Tage der offenen Tür der weiterführenden Schulen
Zuständigkeit
Die Beratung in der Grundschule wird von der jeweiligen Klassenlehrkraft angeboten. Bei Beratungswünschen in der weiterführenden Schulen ist die jeweilige Schulleitung Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Salierschule FSP Lernen Förderschule
Aktuelles
SFL Schifferstadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Realschule plus im Paul-von-Denis-Schulzentrum Schifferstadt
Aktuelles
RS+FOS Schifferstadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Realschule plus Bobenheim-Roxheim
Aktuelles
RS+ Bobenheim-Roxheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Peter-Gärtner-Realschule plus
Aktuelles
RS+ Böhl-Iggelheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06324 9899530
Fax: 06324 98995318
Gymnasium im Paul-von-Denis-Schulzentrum Schifferstadt
Aktuelles
GY Schifferstadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Lise-Meitner-Gymnasium G8GTS
Aktuelles
GY Maxdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06237 9243350
Telefon Festnetz: 06237 9243352
Fax: 06237 9243351
E-Mail: sekretariat@lmg8.de
BBS Böhl-Iggelheim
Aktuelles
BBS Böhl-Iggelheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: -6324
Telefon Festnetz: -6324
Fax: NN
E-Mail: NN
erforderliche Unterlagen
Vorzulegen ist das Halbjahreszeugnis des vierten Schuljahres.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist grundsätzlich der erfolgreicher Abschluss der Grundschule.
Eine Weiterempfehlung an ein Gymnasium kann nur erfolgen, wenn in den Fächern
- Deutsch
- Mathematik
- Sachunterricht
mindestens die Note 3 erzielt wurde. In den übrigen Fächern sollte überwiegend mindestens die Note 3 erzielt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schullaufbahnempfehlungen der Grundschule werden zusammen mit den Halbjahreszeugnissen der Klassenstufe 4 ausgegeben. Die Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche finden ebenfalls zum Halbjahr der Klassenstufe 4 statt.
Die Termine der Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen werden durch die Grundschulen oder die örtlichen Medien bekanntgegeben.
Fristen
Sie müssen Ihr Kind vom 15. Februar bis zum Ende des Monats Februar eines jeden Jahres bei der Schule anmelden, für die sie sich entschieden haben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Grundschule, vierte Klasse, Orientierungsstufe, Gymnasium, Bildungsweg, Schullaufbahn, Grundschule: Übergang in weiterführende Schule, vierte Jahrgangsstufe