Weiterführende Schule Beratung erhalten
Ihr Kind geht in die vierte Klasse? Dann müssen Sie sich mit dem Halbjahreszeugnis für den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes beschäftigen. Hierzu nehmen Sie am Besten die Beratungsangebote zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wahr.
Beschreibung
Beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule erhalten Eltern vielfältige Beratungsangebote:
- Empfehlung der Grundschule zum Halbjahr der Klassenstufe 4 für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe
- Beratung durch die Klassenlehrkraft der Grundschule, z. B. im Rahmen der Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche
- Informationsveranstaltungen und Tage der offenen Tür der weiterführenden Schulen
Zuständigkeit
Die Beratung in der Grundschule wird von der jeweiligen Klassenlehrkraft angeboten. Bei Beratungswünschen in der weiterführenden Schulen ist die jeweilige Schulleitung Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Volkerschule - Schule mit den FSP Lernen und Sprache - Förderschule
Aktuelles
SFLS Alzey
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Telefon Festnetz: 06731 49842-0
Telefon Festnetz: 06731 49842-2022
Fax: 06731 49842-29
E-Mail: info@volkerschule.de
Wonnegauschule FSP Lernen Förderschule
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SFLS Osthofen
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06242 912860
Telefon Festnetz: 06242-9128611
Fax: 06242 9128617
E-Mail: info@wonnegauschule.de
Rheingrafen-Realschule plus Wörrstadt
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RS+FOS Wörrstadt Rheingrafen
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Grund- und Realschule plus Westhofen Otto-Hahn-Schule
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GRS+ Westhofen
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Realschule plus Flomborn/Flörsheim-Dalsheim
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RS+ Flomborn/Flörsheim-Dalsheim
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Erich-Kästner-Realschule plus Wörrstadt
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RS+ Wörrstadt Erich-Kästner
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Elisabeth-Langgässer-Gymnasium Alzey
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GY Alzey Elisabeth-Langgässer
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Integrierte Gesamtschule Osthofen
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IGS Osthofen
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Telefon Festnetz: 06242 913240
Telefon Festnetz: 06242 91324101
Fax: 06242 91324104
E-Mail: info@igs-osthofen.de
erforderliche Unterlagen
Vorzulegen ist das Halbjahreszeugnis des vierten Schuljahres.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist grundsätzlich der erfolgreicher Abschluss der Grundschule.
Eine Weiterempfehlung an ein Gymnasium kann nur erfolgen, wenn in den Fächern
- Deutsch
- Mathematik
- Sachunterricht
mindestens die Note 3 erzielt wurde. In den übrigen Fächern sollte überwiegend mindestens die Note 3 erzielt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schullaufbahnempfehlungen der Grundschule werden zusammen mit den Halbjahreszeugnissen der Klassenstufe 4 ausgegeben. Die Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche finden ebenfalls zum Halbjahr der Klassenstufe 4 statt.
Die Termine der Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen werden durch die Grundschulen oder die örtlichen Medien bekanntgegeben.
Fristen
Sie müssen Ihr Kind vom 15. Februar bis zum Ende des Monats Februar eines jeden Jahres bei der Schule anmelden, für die sie sich entschieden haben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Grundschule, vierte Klasse, Orientierungsstufe, Gymnasium, Bildungsweg, Schullaufbahn, Grundschule: Übergang in weiterführende Schule, vierte Jahrgangsstufe