Weiterführende Schule Beratung erhalten
Ihr Kind geht in die vierte Klasse? Dann müssen Sie sich mit dem Halbjahreszeugnis für den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes beschäftigen. Hierzu nehmen Sie am Besten die Beratungsangebote zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wahr.
Beschreibung
Beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule erhalten Eltern vielfältige Beratungsangebote:
- Empfehlung der Grundschule zum Halbjahr der Klassenstufe 4 für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe
- Beratung durch die Klassenlehrkraft der Grundschule, z. B. im Rahmen der Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche
- Informationsveranstaltungen und Tage der offenen Tür der weiterführenden Schulen
Zuständigkeit
Die Beratung in der Grundschule wird von der jeweiligen Klassenlehrkraft angeboten. Bei Beratungswünschen in der weiterführenden Schulen ist die jeweilige Schulleitung Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Theodor-Heuss-Schule FSPe ganzheitl. und motorische Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Hunsrückschule FSPe Lernen und sozial-emotionale Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Ausonius-Realschule plus Kirchberg/Hunsrück
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06763 9311-73
Fax: 06763 9311-70
Telefon Festnetz: 06763 9311-95
E-Mail: mail@kgs-kirchberg.de
Internet
Puricelli-Schule Realschule plus Rheinböllen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06764 908483
Telefon Festnetz: 06764 301207
Telefon Festnetz: 06764 961160
E-Mail: info@puricelli-schule.de
Internet
Paul-Schneider-Realschule plus und Fachoberschule Sohren-Büchenbeuren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe der Stiftung Kreuznacher Diakonie Simmern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Integrierte Gesamtschule Emmelshausen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06747 931241
Telefon Festnetz: 06747 931225
Telefon Festnetz: 06747 931232
E-Mail: mail@igs-emmelshausen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Vorzulegen ist das Halbjahreszeugnis des vierten Schuljahres.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist grundsätzlich der erfolgreicher Abschluss der Grundschule.
Eine Weiterempfehlung an ein Gymnasium kann nur erfolgen, wenn in den Fächern
- Deutsch
- Mathematik
- Sachunterricht
mindestens die Note 3 erzielt wurde. In den übrigen Fächern sollte überwiegend mindestens die Note 3 erzielt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schullaufbahnempfehlungen der Grundschule werden zusammen mit den Halbjahreszeugnissen der Klassenstufe 4 ausgegeben. Die Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche finden ebenfalls zum Halbjahr der Klassenstufe 4 statt.
Die Termine der Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen werden durch die Grundschulen oder die örtlichen Medien bekanntgegeben.
Fristen
Sie müssen Ihr Kind vom 15. Februar bis zum Ende des Monats Februar eines jeden Jahres bei der Schule anmelden, für die sie sich entschieden haben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Orientierungsstufe, Grundschule: Übergang in weiterführende Schule, Gymnasium, Grundschule, Schullaufbahn, vierte Jahrgangsstufe, vierte Klasse, Bildungsweg