Weiterführende Schule Beratung erhalten
Ihr Kind geht in die vierte Klasse? Dann müssen Sie sich mit dem Halbjahreszeugnis für den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes beschäftigen. Hierzu nehmen Sie am Besten die Beratungsangebote zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wahr.
Beschreibung
Beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule erhalten Eltern vielfältige Beratungsangebote:
- Empfehlung der Grundschule zum Halbjahr der Klassenstufe 4 für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe
- Beratung durch die Klassenlehrkraft der Grundschule, z. B. im Rahmen der Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche
- Informationsveranstaltungen und Tage der offenen Tür der weiterführenden Schulen
Zuständigkeit
Die Beratung in der Grundschule wird von der jeweiligen Klassenlehrkraft angeboten. Bei Beratungswünschen in der weiterführenden Schulen ist die jeweilige Schulleitung Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Astrid-Lindgren-Schule SFG/M Förderschule
Aktuelles
SFGM Dohr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02671 987110
Telefon Festnetz: 02671 987120
Fax: 02671 987150
E-Mail: info@sfgm-dohr.de
St.-Martin-Heimschule FSPe ganzheitl. und motorische Entwicklung Förderschule
Aktuelles
SFGM Düngenheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grund- und Realschule plus Konrad Adenauer Treis-Karden
Aktuelles
GRS+ Treis-Karden
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
Aktuelles
BBS Cochem Marien
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kurfürst-Balduin-Schule - Realschule plus und Fachoberschule Kaisersesch
Aktuelles
RS+FOS Kaisersesch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Realschule plus Vulkaneifel Ulmen/Lutzerath
Aktuelles
RS+ Ulmen/Lutzerath
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02676 9521030
Telefon Festnetz: 02677 422
Fax: 02676 9521039
E-Mail: info@rsplus-vulkaneifel.de
erforderliche Unterlagen
Vorzulegen ist das Halbjahreszeugnis des vierten Schuljahres.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist grundsätzlich der erfolgreicher Abschluss der Grundschule.
Eine Weiterempfehlung an ein Gymnasium kann nur erfolgen, wenn in den Fächern
- Deutsch
- Mathematik
- Sachunterricht
mindestens die Note 3 erzielt wurde. In den übrigen Fächern sollte überwiegend mindestens die Note 3 erzielt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schullaufbahnempfehlungen der Grundschule werden zusammen mit den Halbjahreszeugnissen der Klassenstufe 4 ausgegeben. Die Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche finden ebenfalls zum Halbjahr der Klassenstufe 4 statt.
Die Termine der Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen werden durch die Grundschulen oder die örtlichen Medien bekanntgegeben.
Fristen
Sie müssen Ihr Kind vom 15. Februar bis zum Ende des Monats Februar eines jeden Jahres bei der Schule anmelden, für die sie sich entschieden haben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Grundschule, vierte Klasse, Orientierungsstufe, Gymnasium, Bildungsweg, Schullaufbahn, Grundschule: Übergang in weiterführende Schule, vierte Jahrgangsstufe