Weiterführende Schule Beratung erhalten
Ihr Kind geht in die vierte Klasse? Dann müssen Sie sich mit dem Halbjahreszeugnis für den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes beschäftigen. Hierzu nehmen Sie am Besten die Beratungsangebote zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wahr.
Beschreibung
Beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule erhalten Eltern vielfältige Beratungsangebote:
- Empfehlung der Grundschule zum Halbjahr der Klassenstufe 4 für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe
- Beratung durch die Klassenlehrkraft der Grundschule, z. B. im Rahmen der Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche
- Informationsveranstaltungen und Tage der offenen Tür der weiterführenden Schulen
Zuständigkeit
Die Beratung in der Grundschule wird von der jeweiligen Klassenlehrkraft angeboten. Bei Beratungswünschen in der weiterführenden Schulen ist die jeweilige Schulleitung Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Schule am Bienhorntal Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Julius-Wegeler-Schule Berufsbildende Schule
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Bildungscampus Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
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Hausanschrift
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Internet
St. Franziskus-Schule Koblenz - Staatlich anerkannte Realschule plus Integrative Realschule und Staatlich genehmigte Fachoberschule Ersatzschule - in Trägerschaft des Bistums Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Hildegard-von-Bingen-Schule Koblenz Priv. Fachschule für Sozialwesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0261 309460
Telefon Festnetz: 0261 18410
E-Mail: sekretariat-hildegard-von-bingen-schule@bistum-trier.de
Internet
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Pflegeschule Ev. Stift St. Martin Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: karriere@gk.de
Internet
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Pflegeschule Kemperhof Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: karriere@gk.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Vorzulegen ist das Halbjahreszeugnis des vierten Schuljahres.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist grundsätzlich der erfolgreicher Abschluss der Grundschule.
Eine Weiterempfehlung an ein Gymnasium kann nur erfolgen, wenn in den Fächern
- Deutsch
- Mathematik
- Sachunterricht
mindestens die Note 3 erzielt wurde. In den übrigen Fächern sollte überwiegend mindestens die Note 3 erzielt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Schullaufbahnempfehlungen der Grundschule werden zusammen mit den Halbjahreszeugnissen der Klassenstufe 4 ausgegeben. Die Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche finden ebenfalls zum Halbjahr der Klassenstufe 4 statt.
Die Termine der Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen werden durch die Grundschulen oder die örtlichen Medien bekanntgegeben.
Fristen
Sie müssen Ihr Kind vom 15. Februar bis zum Ende des Monats Februar eines jeden Jahres bei der Schule anmelden, für die sie sich entschieden haben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Bildungsweg, Orientierungsstufe, vierte Jahrgangsstufe, Grundschule, vierte Klasse, Grundschule: Übergang in weiterführende Schule, Schullaufbahn, Gymnasium