Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Weiterführende Schule Beratung erhalten

    Ihr Kind geht in die vierte Klasse? Dann müssen Sie sich mit dem Halbjahreszeugnis für den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes beschäftigen. Hierzu nehmen Sie am Besten die Beratungsangebote zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wahr.

    Beschreibung

    Beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule erhalten Eltern vielfältige Beratungsangebote:

    • Empfehlung der Grundschule zum Halbjahr der Klassenstufe 4 für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe
    • Beratung durch die Klassenlehrkraft der Grundschule, z. B. im Rahmen der Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche
    • Informationsveranstaltungen und Tage der offenen Tür der weiterführenden Schulen

    Zuständigkeit

    Die Beratung in der Grundschule wird von der jeweiligen Klassenlehrkraft angeboten. Bei Beratungswünschen in der weiterführenden Schulen ist die jeweilige Schulleitung Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Vorzulegen ist das Halbjahreszeugnis des vierten Schuljahres.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist grundsätzlich der erfolgreicher Abschluss der Grundschule.

    Eine Weiterempfehlung an ein Gymnasium kann nur erfolgen, wenn in den Fächern

    • Deutsch
    • Mathematik
    • Sachunterricht

    mindestens die Note 3 erzielt wurde. In den übrigen Fächern sollte überwiegend mindestens die Note 3 erzielt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Schullaufbahnempfehlungen der Grundschule werden zusammen mit den Halbjahreszeugnissen der Klassenstufe 4 ausgegeben. Die Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche finden ebenfalls zum Halbjahr der Klassenstufe 4 statt.

    Die Termine der Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen werden durch die Grundschulen oder die örtlichen Medien bekanntgegeben.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Kind vom 15. Februar bis zum Ende des Monats Februar eines jeden Jahres bei der Schule anmelden, für die sie sich entschieden haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bildungsweg, Orientierungsstufe, vierte Jahrgangsstufe, Grundschule, vierte Klasse, Grundschule: Übergang in weiterführende Schule, Schullaufbahn, Gymnasium

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English