Verkehrszeichen und Ampelstörung
Wenn Sie eine Störung an einem Verkehrzeichen oder einer Ampelanlage festgestellt haben, dann können Sie dies melden.
Beschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.
Online-Dienst
Verkehrszeichen und Ampelstörung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, die Straßenbaubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde* in der jeweiligen Rathausverwaltung*.
* Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
Bei Ampelstörungen und Beschädigungen auf der freien Strecke (außerörtlich) auch an die örtlich zuständige Kreisverwaltung.
Bei Beschädigungen von Verkehrszeichen auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz an die Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität RP in Koblenz oder an das Autobahnamt in Montabaur.
Hinweise für Landstuhl: Verkehrszeichen und Ampelstörung
Bitte wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Landstuhl (strassenverkehr@landstuhl.de).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Öffnungszeiten
Verwaltung: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgercenter: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau S. Völcker
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Gebäude: Otterbach
Telefon Festnetz: 06301 607-213
Fax: 06301 719403
E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de
Internet
Formulare
Antragsformular nach § 45 STVO
Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Verkehrs- und Gewerbewesen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Steffen Knoblauch
Frau Laura Pfaff
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hinweisschilder, Hinweisbeschilderung, Straßenschilder, beschädigte Schilder, Verkehrschilder, Schilder, unleserliche Schilder, Verkehrsspiegel, Halteverbotsschilder