Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung
    99108021224000

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Sperrpfosten und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese an die Straßenbauverwaltung melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

    Online-Dienst

    Verkehrsrechtliche Anordnung – Antrag (PDF)

    ID: L100039_291505790

    Beschreibung

    Antragsformular nach § 45 STVO

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024

    Technisch geändert am 05.08.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    zuständige Stelle

    Straßenbaulastträger

    Zuständigkeit

    Straßenbaubehörde

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich III, Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    66892 Bruchmühlbach-Miesau

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr; vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2015

    Technisch geändert am 06.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    keine

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Meldung an die Straßenbaubehörde zur jeweiligen Überprüfung.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Meldung an die Straßenbaubehörde zur jeweiligen Überprüfung.

    Bearbeitungsdauer

    Überprüfung und Schadensbehebung je nach Einzelfall individuell.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Überprüfung und Schadensbehebung je nach Einzelfall individuell.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Straßenbaulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße. Insofern ist die Meldung über defekte oder beschädigte Verkehrszeichen oder Ampeln an die jeweilige Straßenbauverwaltung zu melden. Meldungen an die Straßenverkehrsbehörde werden von dort an die Straßenbaubehörde weitergeleitet.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Straßenbaulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße. Insofern ist die Meldung über defekte oder beschädigte Verkehrszeichen oder Ampeln an die jeweilige Straßenbauverwaltung zu melden. Meldungen an die Straßenverkehrsbehörde werden von dort an die Straßenbaubehörde weitergeleitet.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 26.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2009

    Technisch geändert am 09.09.2025

    Stichwörter

    Verkehrsschild beklebt, Beschilderung, Lichtsignalanlage, Signalton Ampel, Sperrpfosten, Verkehrsschilder, Schranke Straße, Fußgängerüberweg, Verkehrseinrichtung, Absperrgeländer, Straßenmarkierung, Verkehrsstörung, Ruftaste Ampel, Verkehrseinrichtungen, Poller, Verkehrsschild verschmutzt, Ampel, Parkscheinautomat, Verkehrsschild zerstört, Ampelstörung melden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020