Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Verkehrszeichen und Ampelstörung

    Wenn Sie eine Störung an einem Verkehrzeichen oder einer Ampelanlage festgestellt haben, dann können Sie dies melden. 

    Beschreibung

    Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, die Straßenbaubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde* in der jeweiligen Rathausverwaltung*.

    * Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten

    Bei Ampelstörungen und Beschädigungen auf der freien Strecke (außerörtlich) auch an die örtlich zuständige Kreisverwaltung.

    Bei Beschädigungen von Verkehrszeichen auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz an die Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität RP in Koblenz oder an das Autobahnamt in Montabaur.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Verkehrszeichen und Ampelstörung

    Ansprechpartner

    Tiefbau - Verkehrszeichenstörung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Rheinuferstraße 9

    67061 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    zu den üblichen Geschäftszeiten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-6612

    Fax: +49 621 504-3290

    E-Mail: 4-14@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Verkehrszeichen und Ampelstörung

    Bei Beschädigung werden folgende Angaben benötigt:
     

    • Beschreibung des Schadens (Beschädigung)
    • Was ist/wurde beschädigt?
    • Besteht eine Gefährdung durch den Schaden?
    • Genaue Ortsangabe (Straße, Hausnummer, markante Punkte)
    • Datum und Uhrzeit bei Unfall
    • Name, Anschrift und Telefonnummer
    • Wurde der Schaden durch jemand anderen verursacht? Wenn ja, bitte sachdienliche Hinweise angeben (z. B. Kfz-Kennzeichen, Name, Beschreibung des Verursachers, Datum und Uhrzeit, Zeugen u.s.w.)
    • Wurde die Polizei benachrichtigt? (evt. Tagebuchnummer der Polizei erfragen.)

    Kosten

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Verkehrszeichen und Ampelstörung

    Es fallen keine Gebühren an

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Halteverbotsschilder, Hinweisbeschilderung, unleserliche Schilder, Schilder, Verkehrsspiegel, Straßenschilder, Hinweisschilder, Verkehrschilder, beschädigte Schilder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de