Verkehrszeichen und Ampelstörung
Wenn Sie eine Störung an einem Verkehrzeichen oder einer Ampelanlage festgestellt haben, dann können Sie dies melden.
Beschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, die Straßenbaubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde* in der jeweiligen Rathausverwaltung*.
* Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
Bei Ampelstörungen und Beschädigungen auf der freien Strecke (außerörtlich) auch an die örtlich zuständige Kreisverwaltung.
Bei Beschädigungen von Verkehrszeichen auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz an die Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität RP in Koblenz oder an das Autobahnamt in Montabaur.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 20
54543 Daun
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Kelberg - Ordnung, Schulen und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02692 872-44
Fax: 02692 872-39
Telefon Festnetz: 02692 872-40
E-Mail: rathaus@vgv-kelberg.de
Kontaktperson
Herr Willi Schmitz
Herr Heinz-Georg Reuter
Postanschrift
Dauner Straße 22
53539 Kelberg
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Fax: 02692 872-39
Telefon Festnetz: 02692 872-43
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Halteverbotsschilder, Hinweisbeschilderung, unleserliche Schilder, Schilder, Verkehrsspiegel, Straßenschilder, Hinweisschilder, Verkehrschilder, beschädigte Schilder