Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.
Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Poller und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.
Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Ampeln
- Ausfall
- Taktung fehlerhaft
- einzelne Lichter defekt
- Ruftaste defekt
- Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
- Ampelmast verdreht oder schief
- Verkehrsschilder
- Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
- Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Verkehrsschild ausgeblichen
- Mast verdreht oder schief
- Verkehrsschild zugewachsen
- defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen
Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Poller und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.
Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Ampeln
- Ausfall
- Taktung fehlerhaft
- einzelne Lichter defekt
- Ruftaste defekt
- Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
- Ampelmast verdreht oder schief
- Verkehrsschilder
- Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
- Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Verkehrsschild ausgeblichen
- Mast verdreht oder schief
- Verkehrsschild zugewachsen
- defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen
Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 2: Öff. Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Das Einwohnermeldeamt in Bitburg ist mittwochnachmittags und in Kyllburg freitagsganztägig geschlossen. Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land (Standorte Bitburg sowie Kyllburg) erledigt alle Bürgeranliegen innerhalb der Öffnungszeitennur noch nach vorheriger Terminvereinbarung. Gerne können Sie Ihren Termin unkompliziert O N L I N E (Webanwendung) oder telefonisch mit uns vereinbaren.Bitte informieren Sie sich an dieser Stelle vor der Terminbuchung, welche Unterlagen und Nachweise wir zur Bearbeitung benötigen . Bitte beachten Sie auch alle Informationen in der späteren Bestätigungsmail nach der Online-Terminbuchung. Sollten dennoch offene Fragen bestehen, können Sie uns gerne per Mail (meldeamt@bitburgerland.de) oder telefonisch kontaktieren. Die vorherige Terminvereinbarung erspart Ihnen längere Wartezeiten sowie ein evtl. erneutes Vorsprechen in derselben Angelegenheit aufgrund fehlender Unterlagen.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Adrian Winter
Hausanschrift
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 1661
54626 Bitburg
Telefon Festnetz: 06561 66-1101
Fax: 06561 66-1500
E-Mail: adrian.winter@bitburgerland.de
Frau Melissa Igelmund
Postfachadresse
Postfach 1661
54626 Bitburg
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06561 66-1100
Fax: 06561 66-1500
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.09.2024
Stichwörter
Verkehrseinrichtungen, Straßenmarkierung, Ampel, Lichtsignalanlage, Schranke Straße, Fußgängerüberweg, Verkehrsschild beklebt, Verkehrsstörung, Beschilderung, Verkehrsschild verschmutzt, Verkehrsschilder, Parkscheinautomat, Poller, Signalton Ampel, Verkehrseinrichtung, Absperrgeländer, Verkehrsschild zerstört, Sperrpfosten, Ampelstörung melden, Ruftaste Ampel