Verkehrszeichen und Ampelstörung
Wenn Sie eine Störung an einem Verkehrzeichen oder einer Ampelanlage festgestellt haben, dann können Sie dies melden.
Beschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, die Straßenbaubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde* in der jeweiligen Rathausverwaltung*.
* Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
Bei Ampelstörungen und Beschädigungen auf der freien Strecke (außerörtlich) auch an die örtlich zuständige Kreisverwaltung.
Bei Beschädigungen von Verkehrszeichen auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz an die Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität RP in Koblenz oder an das Autobahnamt in Montabaur.
Hinweise für Trier: Verkehrszeichen- und Ampelstörung melden
- für defekte Ampelanlagen sind die Stadtwerke SWT zuständig
- für defekte Verkehrszeichen wie Verkehrsspiegel, Poller ist StadtRaum Trier - Verkehrstechnik zuständig
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung - Verkehrstechnik
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Trier: Verkehrszeichen- und Ampelstörung melden
- Straßenverkehrsordnung
Kosten
Hinweise für Trier: Verkehrszeichen- und Ampelstörung melden
- es fallen keine Gebühren an
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hinweisschilder, Hinweisbeschilderung, Straßenschilder, beschädigte Schilder, Verkehrschilder, Schilder, unleserliche Schilder, Verkehrsspiegel, Halteverbotsschilder