Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Verkehrszeichen und Ampelstörung

    Wenn Sie eine Störung an einem Verkehrzeichen oder einer Ampelanlage festgestellt haben, dann können Sie dies melden. 

    Beschreibung

    Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, die Straßenbaubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde* in der jeweiligen Rathausverwaltung*.

    * Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten

    Bei Ampelstörungen und Beschädigungen auf der freien Strecke (außerörtlich) auch an die örtlich zuständige Kreisverwaltung.

    Bei Beschädigungen von Verkehrszeichen auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz an die Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität RP in Koblenz oder an das Autobahnamt in Montabaur.

    Hinweise für Trier: Verkehrszeichen- und Ampelstörung melden

    • für defekte Ampelanlagen sind die Stadtwerke SWT zuständig
    • für defekte Verkehrszeichen wie Verkehrsspiegel, Poller ist StadtRaum Trier - Verkehrstechnik zuständig

    Ansprechpartner

    Stadtwerke Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostallee 7-13

    54290 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 717-0

    Fax: +49 651 717-199

    E-Mail: info@swt.de

    Version

    Technisch geändert am 16.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung - Verkehrstechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Grüneberg 90

    54294 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: stadtraum@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Trier: Verkehrszeichen- und Ampelstörung melden

    • Straßenverkehrsordnung

    Kosten

    Hinweise für Trier: Verkehrszeichen- und Ampelstörung melden

    • es fallen keine Gebühren an

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Hinweisschilder, Hinweisbeschilderung, Straßenschilder, beschädigte Schilder, Verkehrschilder, Schilder, unleserliche Schilder, Verkehrsspiegel, Halteverbotsschilder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de