Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

    Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

    Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Bitte melden Sie die Störungen bzw. beschädigte Verkehrszeichen unter folgende E-Mail-Adresse: 

    svb@rhein-lahn.rlp.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Insel Silberau 1

    56130 Bad Ems

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kreishaus Bad EmsMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrInsel Silberau 1Donnerstag14:00 Uhr-18:00 Uhr56130 Bad Ems Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2 56355 Nastätten

    Kontakt

    Fax: 02603 972-199

    Telefon Festnetz: 02603 972-0

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Stichwörter

    Sperrpfosten, Verkehrseinrichtungen, Absperrgeländer, Signalton Ampel, Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtung, Verkehrsschild zerstört, Ampelstörung melden, Poller, Fußgängerüberweg, Ampel, Lichtsignalanlage, Schranke Straße, Verkehrsstörung, Parkscheinautomat, Straßenmarkierung, Verkehrsschild verschmutzt, Beschilderung, Ruftaste Ampel, Verkehrsschild beklebt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de