Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Poller und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.
Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Ampeln
- Ausfall
- Taktung fehlerhaft
- einzelne Lichter defekt
- Ruftaste defekt
- Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
- Ampelmast verdreht oder schief
- Verkehrsschilder
- Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
- Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Verkehrsschild ausgeblichen
- Mast verdreht oder schief
- Verkehrsschild zugewachsen
- defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen
Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Bitte melden Sie die Störungen bzw. beschädigte Verkehrszeichen unter folgende E-Mail-Adresse:
svb@rhein-lahn.rlp.de
Bitte melden Sie die Störungen bzw. beschädigte Verkehrszeichen unter folgende E-Mail-Adresse:
svb@rhein-lahn.rlp.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez
Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2
56355 Nastätten
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Herr Tobias Webels
Besucheranschrift
E-Mail: tobias.webels@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6118
Telefon Festnetz: 02603 972-118
Herr Alexander Dahm
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6432
E-Mail: alexander.dahm@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-432
Herr Carsten Lunkenheimer
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024
Stichwörter
Straßenmarkierung, Fußgängerüberweg, Schranke Straße, Ruftaste Ampel, Absperrgeländer, Signalton Ampel, Verkehrsschild beklebt, Sperrpfosten, Verkehrseinrichtungen, Poller, Verkehrsschild verschmutzt, Ampelstörung melden, Verkehrsschild zerstört, Beschilderung, Verkehrsschilder, Verkehrsstörung, Parkscheinautomat, Lichtsignalanlage, Verkehrseinrichtung, Ampel