Verkehrszeichen und Ampelstörung
Wenn Sie eine Störung an einem Verkehrzeichen oder einer Ampelanlage festgestellt haben, dann können Sie dies melden.
Beschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.
Online-Dienst
Verkehrsrechtliche Anordnung - Antrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, die Straßenbaubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde* in der jeweiligen Rathausverwaltung*.
* Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
Bei Ampelstörungen und Beschädigungen auf der freien Strecke (außerörtlich) auch an die örtlich zuständige Kreisverwaltung.
Bei Beschädigungen von Verkehrszeichen auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz an die Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität RP in Koblenz oder an das Autobahnamt in Montabaur.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach - FB 4 - Bürgerdienste
Beschreibung
Zuständige Ämter
> Bürgerbüro
> Gewerbeamt
> Ordnungsamt
> Sozialamt
> Standesamt
Adresse
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Kontakt
Fax: 02634 61-419
Kontaktperson
Mariella Wick
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Fax: 02634 61-419
Telefon Festnetz: 02634 61-408
E-Mail: mariella.wick@vg-rw.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hinweisschilder, Hinweisbeschilderung, Straßenschilder, beschädigte Schilder, Verkehrschilder, Schilder, unleserliche Schilder, Verkehrsspiegel, Halteverbotsschilder