Verkehrszeichen und Ampelstörung
Wenn Sie eine Störung an einem Verkehrzeichen oder einer Ampelanlage festgestellt haben, dann können Sie dies melden.
Beschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, die Straßenbaubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde* in der jeweiligen Rathausverwaltung*.
* Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
Bei Ampelstörungen und Beschädigungen auf der freien Strecke (außerörtlich) auch an die örtlich zuständige Kreisverwaltung.
Bei Beschädigungen von Verkehrszeichen auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz an die Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität RP in Koblenz oder an das Autobahnamt in Montabaur.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Kontakt
Kontaktperson
Herr Helmut Bach
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-115
E-Mail: helmut.bach@vgwthurm.de
Herr Jan Koch
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-195
E-Mail: jan.koch@vgwthurm.de
Internet
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Ordnungsamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Halteverbotsschilder, Schilder, beschädigte Schilder, Straßenschilder, unleserliche Schilder, Verkehrschilder, Hinweisbeschilderung, Verkehrsspiegel, Hinweisschilder