Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Sperrpfosten und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese an die Straßenbauverwaltung melden.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Ampeln
- Ausfall
- Taktung fehlerhaft
- einzelne Lichter defekt
- Ruftaste defekt
- Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
- Ampelmast verdreht oder schief
- Verkehrsschilder
- Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
- Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Verkehrsschild ausgeblichen
- Mast verdreht oder schief
- Verkehrsschild zugewachsen
- defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen
Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
Online-Dienste
- Bitburg (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Adenau (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Asbach (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bernkastel-Kues (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bruchmühlbach-Miesau (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Dahner Felsenland (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Jockgrim (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Konz (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Landstuhl (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Mendig (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Montabaur (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Pellenz (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rengsdorf-Waldbreitbach (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Römerberg-Dudenhofen (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Thaleischweiler-Wallhalben (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Unkel (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Idar-Oberstein (Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Ingelheim am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Jockgrim (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Koblenz (Rheinland-Pfalz)
- Worms (Rheinland-Pfalz)
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
zuständige Stelle
Straßenbaulastträger
Zuständigkeit
Straßenbaubehörde
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
keine
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
keine
Voraussetzungen
keine
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
keine
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Meldung an die Straßenbaubehörde zur jeweiligen Überprüfung.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Meldung an die Straßenbaubehörde zur jeweiligen Überprüfung.
Bearbeitungsdauer
Überprüfung und Schadensbehebung je nach Einzelfall individuell.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Überprüfung und Schadensbehebung je nach Einzelfall individuell.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Straßenbaulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße. Insofern ist die Meldung über defekte oder beschädigte Verkehrszeichen oder Ampeln an die jeweilige Straßenbauverwaltung zu melden. Meldungen an die Straßenverkehrsbehörde werden von dort an die Straßenbaubehörde weitergeleitet.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Straßenbaulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße. Insofern ist die Meldung über defekte oder beschädigte Verkehrszeichen oder Ampeln an die jeweilige Straßenbauverwaltung zu melden. Meldungen an die Straßenverkehrsbehörde werden von dort an die Straßenbaubehörde weitergeleitet.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 26.11.2024
Stichwörter
Verkehrsschild beklebt, Beschilderung, Lichtsignalanlage, Signalton Ampel, Sperrpfosten, Verkehrsschilder, Schranke Straße, Fußgängerüberweg, Verkehrseinrichtung, Absperrgeländer, Straßenmarkierung, Verkehrsstörung, Ruftaste Ampel, Verkehrseinrichtungen, Poller, Verkehrsschild verschmutzt, Ampel, Parkscheinautomat, Verkehrsschild zerstört, Ampelstörung melden