Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Personalausweis melden wegen Verlust

    Wenn Ihr Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen ist, müssen Sie den Verlust gegenüber der Passbehörde melden.

    Beschreibung

    Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Passbehörde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Gau-Algesheim - 2.1.2 - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Hospitalstraße 22

    55435 Gau-Algesheim

    Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6725 910-0

    Fax: +49 6725 910-110

    E-Mail: buergerbuero@vg-gau-algesheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Verlustanzeige, Identifikation, Ausweis, Identity-Card, ePass, Identitätsnachweis, Perso

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de