Verlust des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Personalausweisbehörde (bei Verlust und Neuantrag)
Polizei bei Verlust
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten
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Öffnungszeiten
Kontakt
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Weitere Informationen
Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler
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E-Mail: bb-gm@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-225
Telefon Festnetz: 06373 504-226
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Telefon Festnetz: 06373 504-228
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Frau Bettina Hinkelmann-Winter (Sachbearbeitung)
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Telefon Festnetz: 06373 504-227
Fax: 06373 504-22100
E-Mail: b.hinkelmann-winter@vgog.de
Herr Torsten Rudolph (Sachbearbeitung)
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Telefon Festnetz: 06373 504-225
E-Mail: t.rudolph@vgog.de
Fax: 06373 504-22100
Frau Sabrina Schulze (Sachbearbeitung)
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Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.2 Bübü Schönenberg-Kübelberg
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Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch13:30 - 16:00
Donnerstag13:30 - 18:00
Freitag08:00 - 12:00
Samstag10:00 - 12:00
Im 2-Wochen-Rhythmus
an geraden KW
Kontakt
E-Mail: bb@vgog.de
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Telefon Festnetz: 06373 504-213
Telefon Festnetz: 06373 504-214
Telefon Festnetz: 06373 504-215
Fax: 06373 504-22222
Kontaktperson
Herr Mika Keller (Sachbearbeitung)
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Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
E-Mail: m.keller@vgog.de
Frau Anja Mootz (Sachbearbeitung)
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Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
E-Mail: a.mootz@vgog.de
Frau Barbara Kattler (Sachbearbeitung)
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E-Mail: b.kattler@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
Frau Angela Schramm (Sachbearbeitung)
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E-Mail: a.schramm@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
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Telefon Festnetz: 06373 504-221
Fax: 06373 504-22100
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Frau Manuela Immetsberger (Sachbearbeiter)
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Fax: 06373 504-22100
E-Mail: m.immetsberger@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-221
Frau Anke Körbel (Sachbearbeiter)
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Fax: 06373 504-22100
E-Mail: a.koerbel@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-220
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
- Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
- Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
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