Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Personalausweis melden wegen Verlust

    Wenn Ihr Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen ist, müssen Sie den Verlust gegenüber der Passbehörde melden.

    Beschreibung

    Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Passbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Germersheim - Ordnungs- und Sozialverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    An Fronte Diez 1

    76726 Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Kolpingplatz 3

    76726 Germersheim

    Öffnungszeiten

    Montag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.45 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 960-0

    Fax: 07274 960-247

    E-Mail: info@germersheim.eu

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Verlustanzeige

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2024

    Stichwörter

    Verlustanzeige, Ausweis, Perso, Identifikation, ePass, Identity-Card, Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de