Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Hinweise für Worms: Verlustanzeige Personalausweis / Reisepass

    Ausweise / Pässe können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

    Neuer Personalausweis seit 1.11.2010

    Seit 1.11.2010 gibt es den Personalausweis im neuen Format und mit vielen Zusatzfunktionen. "Alte" Ausweise sind weiter gültig.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

    Termin online vereinbaren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

    Hinweise für Worms: Fundbüro

    Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Fundbüro.

    Gefundene Tiere geben Sie bitte nicht im Fundbüro, sondern im Tierheim ab:
    Tierheim Worms, Ludwigslust 2, 67547 Worms 
    Telefon: (0 62 41) 2 30 66
    Fax: (06241) 20 01 5 71
    E-Mail: tierheim.worms@gmx.de 
    Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8 bis 17 Uhr, sonntags und feiertags von bis 14 Uhr 

    Das Tierheim ist nicht geöffnet bzw. das Tier ist verletzt?
    Bitte verständigen Sie unverzüglich die Berufstierrettung Rhein-Neckar:
    Telefon: (0 176) 69 15 85 81

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Personalausweisbehörde (bei Verlust und Neuantrag)

    Polizei bei Verlust

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 30.09.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte

      Beschreibung

      Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

      Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

      Adresse

      Hausanschrift

      Folzstraße 5

      67547 Worms

      Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

      Öffnungszeiten

      Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 30.09.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

      Hinweise für Worms: Verlustanzeige Personalausweis / Reisepass

      Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

      • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
      • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
      • 1 Lichtbild neueren Datums, das biometrietauglich sein muss

      Voraussetzungen

      • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      • Einspruch.
      • Widerspruch.
        Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
      • verwaltungsgerichtliche Klage

      Verfahrensablauf

      Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

      Verlust beim Bürgeramt melden:

      • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
      • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
      • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

      Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

      • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
      • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
      • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

      Fristen

      Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

      Bearbeitungsdauer

      Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

      Kosten

      Es fallen keine Kosten an.

      Hinweise für Worms: Verlustanzeige Personalausweis / Reisepass

      Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre 37,00 €

      Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre 22,80 €

      Vorläufiger Personalausweis* 10,00 €

      *Hinweis:

      Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 29.08.2024

      Version

      Technisch geändert am 24.09.2024

      Stichwörter

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      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de