Personalausweis melden wegen Verlust
Wenn Ihr Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen ist, müssen Sie den Verlust gegenüber der Passbehörde melden.
Beschreibung
Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Passbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Speicher - 03 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit. (Terminabsprache möglich) Den zuständigen Sachbearbeiter erreichen Sie am besten: Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 06562 64-59
Telefon Festnetz: 06562 64-0
Kontaktperson
Frau Astrid Wallenborn
Postanschrift
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06562 64-35
Fax: 06562 64-59
E-Mail: A.Wallenborn@vg-speicher.de
Internet
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verlustanzeige, Identifikation, Ausweis, Identity-Card, ePass, Identitätsnachweis, Perso