Personalausweis melden wegen Verlust
Wenn Ihr Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen ist, müssen Sie den Verlust gegenüber der Passbehörde melden.
Beschreibung
Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Passbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 2 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alena Conrad
Frau Claudia Jagomast
Frau Elena Maier
Herr Thorsten Nott
Herr Eduard Sachs
Postanschrift
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Telefon Festnetz: 06432 501-230
Fax: 06432 501-259
E-Mail: e.sachs@vgdiez.de
Frau Gaby Schupp
Postanschrift
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Fax: 06432 501-259
Telefon Festnetz: 06432 501-190
E-Mail: g.schupp@vgdiez.de
Internet
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verlustanzeige, Identity-Card, Identitätsnachweis, ePass, Ausweis, Perso, Identifikation