Personalausweis melden wegen Verlust
Wenn Ihr Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen ist, müssen Sie den Verlust gegenüber der Passbehörde melden.
Beschreibung
Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Passbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Stellv. Fachbereichsleiterin: Ingrid Zucchet
Adresse
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Langen
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: A
Telefon Festnetz: 02653 9996-203
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: sandra.langen@vg.kaisersesch.de
Frau Anja Schüller
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: A
Fax: 02653 9996-912
Telefon Festnetz: 02653 9996-202
E-Mail: anja.schueller@vg.kaisersesch.de
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verlustanzeige, Identifikation, Ausweis, Identity-Card, ePass, Identitätsnachweis, Perso