Personalausweis melden wegen Verlust
Wenn Ihr Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen ist, müssen Sie den Verlust gegenüber der Passbehörde melden.
Beschreibung
Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Passbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Baumholder - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dominique Norvell
Postanschrift
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Fax: 06783 81-30
Telefon Festnetz: 06783 81-33
E-Mail: d-norvell@vgv-baumholder.de
Frau Kerstin Renz
Postanschrift
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Telefon Festnetz: 06783 81-31
Fax: 06783 81-30
E-Mail: k-renz@vgv-baumholder.de
Frau Joline Winter
Postanschrift
Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Fax: 06783 81-30
Telefon Festnetz: 06783 81-32
E-Mail: j-winter@vgv-baumholder.de
Internet
Formulare
Verlustanzeige
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verlustanzeige, Identifikation, Ausweis, Identity-Card, ePass, Identitätsnachweis, Perso