Personalausweis melden wegen Verlust
Wenn Ihr Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen ist, müssen Sie den Verlust gegenüber der Passbehörde melden.
Beschreibung
Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Passbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Altenahr - 2.0 Ordnungsamt & 3.0 Sozialamt
Adresse
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@altenahr.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@altenahr.de
Kontaktperson
Frau Bärbel Kostrewa
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Telefon Festnetz: 02643 809-18
Fax: 02643 809-25
E-Mail: baerbel.kostrewa@altenahr.de
Frau Claudia Feinen
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Telefon Festnetz: 02643 809-17
Fax: 02643 809-25
E-Mail: claudia.feinen@altenahr.de
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verlustanzeige, Identifikation, Ausweis, Identity-Card, ePass, Identitätsnachweis, Perso