Personalausweis Meldung wegen VerlustOnline erledigen

    Personalausweis melden wegen Verlust

    Wenn Ihr Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen ist, müssen Sie den Verlust gegenüber der Passbehörde melden.

    Beschreibung

    Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Online-Dienste

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Passbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Identifikation, ePass, Verlustanzeige, Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English