Landeseigene Grundstücke und Immobilien kaufen
Sie möchten ein Grundstück oder Immobilie erwerben? Dann müssen Sie für Ihr Kaufvorhaben ein Höchstgebot beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) abgeben.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Rheinland-Pfalz nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB).
Ansprechpartner
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Beschreibung
Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) ist 1998 aus der ehemaligen Staatsbauverwaltung entstanden und ist wirtschaftlicher Besitzer von ca. 1.500 Immobilien.
Er kann weitgehend wie ein privatwirtschaftlicher Betrieb agieren und präsentiert sich heute als leistungsfähiges Unternehmen mit fundierten Erfahrungen, moderner technischer Ausstattung und zukunftsorientierten Strukturen.
Den öffentlichen Auftraggebern wird ein umfassendes Leistungsspektrum geboten. Im Bereich des Baumanagements reicht der Dienstleistungskatalog von der Architektur und dem Bauwesen über Umwelt-, Versorgungs- und Elektrotechnik bis hin zur Projektsteuerung. Darüber hinaus wird in dem Geschäftsfeld Portofolio/Facility Management ein umfassendes Instrument zur optimalen Entwicklung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien angeboten. Um Gebäude und Grundstücke ökonomisch nutzen, bewirtschaften und im Wert erhalten bzw. steigern zu können, werden hier entsprechende ganzheitliche Entwicklungs- und Vermarktungskonzepte erarbeitet, die als langfristige Strategien den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie einbeziehen.
Die Zentrale der LBB hat ihren Sitz im Fort Malakoff Park in Mainz. Daneben verfügt der Landesbetrieb über die Niederlassungen Diez, Idar-Oberstein, Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Mainz, Trier und Weilerbach.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Abgabe des Höchstgebotes.
Rechtsgrundlage(n)
Organisationsverfügung für den Landesbetrieb LBB - Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 1. Juli 2002 (88 23 01-433), Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 15. August 2002, Seite 479 ff, in der zuletzt gültigen Fassung.
Verfahrensablauf
Das zu verkaufende Grundstück oder Immobilie wird öffentlich zum Verkauf angeboten. Im Nachgang können Sie ein Gebot bei der zuständigen Stelle abgeben.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Beim Landesbetrieb LBB fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2019
Stichwörter
Rheinland-Pfalz, Immobilien, Grundstück, Liegenschaft