Landeseigene Grundstücke und Immobilien kaufen
Sie möchten ein Grundstück oder Immobilie erwerben? Dann müssen Sie für Ihr Kaufvorhaben ein Höchstgebot beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) abgeben.
Beschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Rheinland-Pfalz nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB).
Ansprechpartner
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Aktuelles
Der Landesbetrieb LBB ist der Immobilien- und Baudienstleister für das Land Rheinland-Pfalz. Zu seinen Aufgaben gehören die Betreuung und Optimierung des eigenen Immobilienbestands nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie die Umsetzung von Bauvorhaben des Bundes inklusive der NATO und der Gaststreitkräfte, des Landes und Dritter.
Beschreibung
Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) ist 1998 aus der ehemaligen Staatsbauverwaltung entstanden und ist wirtschaftlicher Besitzer von ca. 1.500 Immobilien.
Er kann weitgehend wie ein privatwirtschaftlicher Betrieb agieren und präsentiert sich heute als leistungsfähiges Unternehmen mit fundierten Erfahrungen, moderner technischer Ausstattung und zukunftsorientierten Strukturen.
Den öffentlichen Auftraggebern wird ein umfassendes Leistungsspektrum geboten. Im Bereich des Baumanagements reicht der Dienstleistungskatalog von der Architektur und dem Bauwesen über Umwelt-, Versorgungs- und Elektrotechnik bis hin zur Projektsteuerung. Darüber hinaus wird in dem Geschäftsfeld Portofolio/Facility Management ein umfassendes Instrument zur optimalen Entwicklung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien angeboten. Um Gebäude und Grundstücke ökonomisch nutzen, bewirtschaften und im Wert erhalten bzw. steigern zu können, werden hier entsprechende ganzheitliche Entwicklungs- und Vermarktungskonzepte erarbeitet, die als langfristige Strategien den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie einbeziehen.
Die Zentrale des Landesbetriebs LBB hat ihren Sitz im Fort Malakoff Park in Mainz. Daneben verfügt der Landesbetrieb über Niederlassungen in Diez, Idar-Oberstein, Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Mainz, Trier und Weilerbach.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 25 - Gebäude und Grundstücke
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Iris Sprenger
Herr N. N
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 89-427
E-Mail: gebaeudeundgrundstuecke@frankenthal.de
Fax: 06233 89-524
Internet
Weitere Informationen
Der Bereich Gebäude und Grundstücke nimmt vielfältige Aufgaben im Bereich städtischer Grundstücke und Gebäude (Frankenthaler Schulen, Sporthallen, Kindertagesstätten, Dienstgebäude der Stadtverwaltung, Stadtbücherei, Erkenbert-Museum, Städtische Musikschule, städtische Wohnheime) wahr.
Der Bereich ist zuständig für die Bewilligung von Fördermitteln für den Bau und die Modernisierung von Wohngebäuden im Bereich der Wohnraumförderung des Landes sowie für die Erhebung der Ausgleichszahlungen für öffentlich geförderten Wohnungsbau (Fehlbelegungsabgabe) und für die Erstellung des Mietspiegels als freiwillige Dienstleistung der Stadt Frankenthal (Pfalz).
Voraussetzungen
Abgabe des Höchstgebotes.
Rechtsgrundlage(n)
Organisationsverfügung für den Landesbetrieb LBB - Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019 (0106 - 450 - P), Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 23. Dezember 2019, Seite 400 ff, in der zuletzt gültigen Fassung.
Verfahrensablauf
Das zu verkaufende Grundstück oder Immobilie wird öffentlich zum Verkauf angeboten. Im Nachgang können Sie ein Gebot bei der zuständigen Stelle abgeben.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Beim Landesbetrieb LBB fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 27.01.2025
Stichwörter
Liegenschaft, Grundstück, Rheinland-Pfalz, Immobilien