Kinder und Jugendliche in einer Not- und Konfliktlage Beratung

    Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

    Sie haben den Verdacht, dass ein Kind oder Jugendlicher in Ihrem Umfeld Opfer von Gewalt oder Misshandlung ist? Dann suchen Sie das Gespräch oder kontaktieren das Jugendamt.

    Beschreibung

    Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Personen aus dem sozialen Umfeld, wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Nachbarn oder der Freundeskreis bemerken oft recht früh, dass das Verhalten eines Kindes sich verändert hat, es sich zurückzieht oder - im Gegenteil - ungewohnt aggressive, "aus der Rolle fallende" Verhaltensweisen zeigt.

    Die Jugendämter sind kompetente Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung abzuklären und sollten daher bei entsprechenden Hinweisen frühzeitig kontaktiert werden. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

    Für Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal sind unter der Nummer 0800/1921000 rund um die Uhr kostenlos Berater erreichbar, wenn ein Verdacht auf eine Misshandlung oder Vernachlässigung besteht.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine akute Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Regionaler Familiendienst Mitte, Süd, Nord, Hemshof, West

    Adresse

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Westendstraße 17

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 621 504-3356

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2927

    E-Mail: Jugendamt@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Regionaler Familiendienst Oppau, Edigheim, Pfingstweide, Oggersheim, Ruchheim, Friesenheim

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Berthold-Schwarz-Straße 26

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-4357

    Fax: +49 621 504-4358

    E-Mail: Jugendamt@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Regionaler Familiendienst Gartenstadt, Maudach, Mundenheim, Rheingönheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Kärntnerstraße 21a

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3477

    Fax: +49 621 504-3484

    E-Mail: Jugendamt@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es besteht ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Ihnen in Ihrer Einrichtung, Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen auffallen, suchen Sie zunächst das direkte Gespräch mit den Betroffenen und lassen Sie andere Menschen in Ihrem sozialen Umfeld wissen, dass Sie sich Sorgen machen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt oder gar das Kind weiter gefährdet, nehmen Sie Kontakt mit den Behörden, wie dem Jugendamt oder der Polizei auf.

    Kosten

    Keine.

    Unterstützende Institutionen

    • Jugendämter,
    • Polizeidienststellen,
    • Kinderschutzdienste

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Sexuelle Gewalt, Sexueller Missbrauch, Kindswohl, häusliche Gewalt, Missbrauch, Kindeswohlgefährdung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de