Kinder und Jugendliche in einer Not- und Konfliktlage Beratung

    Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

    Sie haben den Verdacht, dass ein Kind oder Jugendlicher in Ihrem Umfeld Opfer von Gewalt oder Misshandlung ist? Dann suchen Sie das Gespräch oder kontaktieren das Jugendamt.

    Beschreibung

    Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Personen aus dem sozialen Umfeld, wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Nachbarn oder der Freundeskreis bemerken oft recht früh, dass das Verhalten eines Kindes sich verändert hat, es sich zurückzieht oder – im Gegenteil – ungewohnt aggressive, „aus der Rolle fallende“ Verhaltensweisen zeigt.

    Die Jugendämter sind kompetente Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung abzuklären und sollten daher bei entsprechenden Hinweisen frühzeitig kontaktiert werden. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

    Für Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal sind unter der Nummer 0800/1921000 rund um die Uhr kostenlos Berater erreichbar, wenn ein Verdacht auf eine Misshandlung oder Vernachlässigung besteht.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Team "Allgemeiner Sozialdienst"

    Stadt Bendorf

    Tel. 0261/108-534 (Kernstadt, Stadtteil Mülhofen)

    Tel. 0261/108-620 (Stadtteil Sayn)

    Tel. 0261/108-249 (Stadtteil Stromberg)

    Verbandsgemeinde Maifeld

    Tel. 0261/108-520 (Einig, Gering, Kollig, Lonnig, Münstermaifeld, Ochtendung) 

    Tel. 0261/108-387 (Gappenach, Gierschnach, Kalt, Kerben, Mertloch, Naunheim, Pillig, Polch, Rüber, Trimbs, Welling, Wierschem) 

    Verbandsgemeinde Mendig 

    Tel. 0261/108-126 (Mendig)

    Tel. 0261/108-267 (Bell, Rieden, Thür, Volkesfeld) 

    Verbandsgemeinde Pellenz

    Tel. 0261/108-267 (Kretz, Kruft, Nickenich) 

    Tel. 0261/108-126 (Plaidt)

    Tel. 0261/108-394 (Saffig)

    Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

    Tel. 0261/108-394 (Bereich Mosel ohne Kobern-Gondorf)

    Tel. 0261/108-606 (Bereich Rhein, Kobern-Gondorf)

    Tel. 0261/108-520 (Wolken)

    Verbandsgemeinde Vallendar

    Tel. 0261/108-136 (Vallendar, Niederwerth, Weitersburg)

    Tel. 0261/108-606 (Urbar)

    Verbandsgemeinde Vordereifel

    Tel. 0261/108-391

    Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Tel. 0261/108-642 (Kaltenengers, Kettig, St. Sebastian, Urmitz) 

    Tel. 0261/108-141 (Bassenheim)

    Tel. 0261/108-620 (Weißenthurm)

    Tel. 0261/108-249 (Mülheim-Kärlich)

    E-Mail: asd@kvmyk.de

    Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung.

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine akute Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Mayen - Jugendarbeit, Schul-und Jugendsozialarbeit, Jugendhaus, Streetwork, Bündnis für Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosengasse 2

    56727 Mayen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag  9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag  9.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@mayen.de

    Telefon Festnetz: 02651 88-1020

    Telefon Festnetz: 02651 88-2600

    Telefon Festnetz: 02651 88-3407

    Telefon Festnetz: 02651 88-3502

    Telefon Festnetz: 02651 88-3505

    Telefon Festnetz: 02651 88-3507

    Telefon Festnetz: 02651 90-4787

    Telefon Festnetz: 02651 90-4791

    Fax: 02651 88-1900

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.1 / Kinder, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2021

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.1.52 / Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2021

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Voraussetzungen

    Es besteht ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Ihnen in Ihrer Einrichtung, Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen auffallen, suchen Sie zunächst das direkte Gespräch mit den Betroffenen und lassen Sie andere Menschen in Ihrem sozialen Umfeld wissen, dass Sie sich Sorgen machen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt oder gar das Kind weiter gefährdet, nehmen Sie Kontakt mit den Behörden, wie dem Jugendamt oder der Polizei auf.

    Kosten

    Keine.

    Unterstützende Institutionen

    • Jugendämter,
    • Polizeidienststellen,
    • Kinderschutzdienste

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 10.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Sexuelle Gewalt, Kindeswohlgefährdung, Kindswohl, Sexueller Missbrauch, Missbrauch, häusliche Gewalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020