Kinder und Jugendliche in einer Not- und Konfliktlage Beratung

    Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

    Sie haben den Verdacht, dass ein Kind oder Jugendlicher in Ihrem Umfeld Opfer von Gewalt oder Misshandlung ist? Dann suchen Sie das Gespräch oder kontaktieren das Jugendamt.

    Beschreibung

    Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Personen aus dem sozialen Umfeld, wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Nachbarn oder der Freundeskreis bemerken oft recht früh, dass das Verhalten eines Kindes sich verändert hat, es sich zurückzieht oder - im Gegenteil - ungewohnt aggressive, "aus der Rolle fallende" Verhaltensweisen zeigt.

    Die Jugendämter sind kompetente Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung abzuklären und sollten daher bei entsprechenden Hinweisen frühzeitig kontaktiert werden. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

    Für Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal sind unter der Nummer 0800/1921000 rund um die Uhr kostenlos Berater erreichbar, wenn ein Verdacht auf eine Misshandlung oder Vernachlässigung besteht.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine akute Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Kreuznach - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückes 2-8

    55545 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo., Mi., Fr. 08.30 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Dienstags geschlossen Donnerstags nur nach Terminabsprache

    Kontakt

    Fax: 0671 800-252

    Telefon Festnetz: 0671 800-250

    E-Mail: sozialamt@bad-kreuznach.de

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Kreuznach - Abteilung Soziale Dienste

    Beschreibung

    ASD, Allgemeiner Sozialdienst, Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe, Netzwerkbüro Frühe Hilfen und Kinderschutz, Schulsozialarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 7-11

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Mo., Mi., Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Do. 13.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung - dienstags geschlossen -

    Kontakt

    Fax: 0671 800-163

    Telefon Festnetz: 0671 800-315

    E-Mail: jugendamt@bad-kreuznach.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Ganzheitliche zielgruppen- und problemübergreifende Hilfestellung bei der sozialen Grundversorgung für Familien und Kinder

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 5 - Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Salinenstraße 47

    55543 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 18 61

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 671 803-0

    Fax: +49 671 803-1548

    E-Mail: asd@kreis-badkreuznach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es besteht ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Ihnen in Ihrer Einrichtung, Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen auffallen, suchen Sie zunächst das direkte Gespräch mit den Betroffenen und lassen Sie andere Menschen in Ihrem sozialen Umfeld wissen, dass Sie sich Sorgen machen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt oder gar das Kind weiter gefährdet, nehmen Sie Kontakt mit den Behörden, wie dem Jugendamt oder der Polizei auf.

    Kosten

    Keine.

    Unterstützende Institutionen

    • Jugendämter,
    • Polizeidienststellen,
    • Kinderschutzdienste

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Kindeswohlgefährdung, Sexueller Missbrauch, Missbrauch, häusliche Gewalt, Kindswohl, Sexuelle Gewalt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de