Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Sie haben den Verdacht, dass ein Kind oder Jugendlicher in Ihrem Umfeld Opfer von Gewalt oder Misshandlung ist? Dann suchen Sie das Gespräch oder kontaktieren das Jugendamt.
Beschreibung
Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Personen aus dem sozialen Umfeld, wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Nachbarn oder der Freundeskreis bemerken oft recht früh, dass das Verhalten eines Kindes sich verändert hat, es sich zurückzieht oder – im Gegenteil – ungewohnt aggressive, „aus der Rolle fallende“ Verhaltensweisen zeigt.
Die Jugendämter sind kompetente Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung abzuklären und sollten daher bei entsprechenden Hinweisen frühzeitig kontaktiert werden. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Für Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal sind unter der Nummer 0800/1921000 rund um die Uhr kostenlos Berater erreichbar, wenn ein Verdacht auf eine Misshandlung oder Vernachlässigung besteht.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine akute Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Mi., Fr. 08.30 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Dienstags geschlossen Donnerstags nur nach Terminabsprache
Kontakt
Stadt Bad Kreuznach - Abteilung Soziale Dienste
Beschreibung
ASD, Allgemeiner Sozialdienst, Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe, Netzwerkbüro Frühe Hilfen und Kinderschutz, Schulsozialarbeit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Mi., Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Do. 13.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung - dienstags geschlossen -
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ingrid Pfeifer-Hoecker (Abteilungsleitung Soziale Dienste Jugendamt)
Besucheranschrift
E-Mail: ingrid.pfeifer-hoecker@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-392
Telefon Festnetz: 0671 800-259
Frau Nathalie Löwen (Pflegekinderdienst, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-186
E-Mail: nathalie.loewen@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-163
Herr Stefan Oberst (Koordination stationäre Jugendhilfe)
Besucheranschrift
Fax: 0671 800-163
E-Mail: stefan.oberst@bad-kreuznach.de
Telefon Festnetz: 0671 800-269
Herr Robert Ploß (Allgemeiner Sozialdienst)
Besucheranschrift
E-Mail: robert.ploss@bad-kreuznach.de
Telefon Festnetz: 0671 800-265
Fax: 0671 800-163
Frau Marie-Kristin Winkler (Allgemeiner Sozialdienst)
Weitere Informationen
Ganzheitliche zielgruppen- und problemübergreifende Hilfestellung bei der sozialen Grundversorgung für Familien und Kinder
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 5 - Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 18 61
55543 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 671 803-1548
E-Mail: asd@kreis-badkreuznach.de
Voraussetzungen
Es besteht ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Ihnen in Ihrer Einrichtung, Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen auffallen, suchen Sie zunächst das direkte Gespräch mit den Betroffenen und lassen Sie andere Menschen in Ihrem sozialen Umfeld wissen, dass Sie sich Sorgen machen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt oder gar das Kind weiter gefährdet, nehmen Sie Kontakt mit den Behörden, wie dem Jugendamt oder der Polizei auf.
Kosten
Keine.
Unterstützende Institutionen
- Jugendämter,
- Polizeidienststellen,
- Kinderschutzdienste
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 10.09.2019
Stichwörter
Missbrauch, Kindswohl, Kindeswohlgefährdung, Sexuelle Gewalt, Sexueller Missbrauch, häusliche Gewalt