Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Sie haben den Verdacht, dass ein Kind oder Jugendlicher in Ihrem Umfeld Opfer von Gewalt oder Misshandlung ist? Dann suchen Sie das Gespräch oder kontaktieren das Jugendamt.
Beschreibung
Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Personen aus dem sozialen Umfeld, wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Nachbarn oder der Freundeskreis bemerken oft recht früh, dass das Verhalten eines Kindes sich verändert hat, es sich zurückzieht oder - im Gegenteil - ungewohnt aggressive, "aus der Rolle fallende" Verhaltensweisen zeigt.
Die Jugendämter sind kompetente Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung abzuklären und sollten daher bei entsprechenden Hinweisen frühzeitig kontaktiert werden. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Für Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal sind unter der Nummer 0800/1921000 rund um die Uhr kostenlos Berater erreichbar, wenn ein Verdacht auf eine Misshandlung oder Vernachlässigung besteht.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine akute Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Jugend und Familie - Soziale Dienste (52.1)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2500
Kontaktperson
Frau Milka Frings
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2517
E-Mail: milka.frings@kreis-ak.de
Herr Philip Kaulhausen
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2594
E-Mail: philip.kaulhausen@kreis-ak.de
Frau Angelika Reifenrath
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2539
E-Mail: angelika.reifenrath@kreis-ak.de
Frau Christina Weber
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2598
E-Mail: christina.weber@kreis-ak.de
Frau Britta Strömann
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2508
E-Mail: britta.stroemann@kreis-ak.de
Frau Lara Mauermann-Mohit
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2523
E-Mail: lara.mauermann@kreis-ak.de
Frau Özlem Hanel
Telefon Festnetz: +49 2681 81-3501
E-Mail: oezlem.hanel@kreis-ak.de
Frau Jana Lichtenthäler
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2531
E-Mail: jana.lichtenthaehler@kreis-ak.de
Frau Laura-Marie Wagener
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2567
E-Mail: laura.wagener@kreis-ak.de
Herr Florian Siegel
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2525
E-Mail: florian.siegel@kreis-ak.de
Frau Marion Schmidt
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2595
E-Mail: marion.schmidt@kreis-ak.de
Frau Kateryna Eisenhuth
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2518
E-Mail: kateryna.eisenhuth@kreis-ak.de
Frau Nadja Kehrle
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2526
E-Mail: nadja.kehrle@kreis-ak.de
Frau Meike Baldus
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2528
E-Mail: meike.baldus@kreis-ak.de
Frau Jennifer De Lucia
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2546
E-Mail: jennifer.delucia@kreis-ak.de
Herr Dino Giuffrida
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2579
E-Mail: dino.giuffrida@kreis-ak.de
Frau Melanie Sühnhold
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2534
E-Mail: melanie.suehnhold@kreis-ak.de
Frau Jennifer Weyermann
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2533
E-Mail: jennifer.weyermann@kreis-ak.de
Frau Dominique Lüttjohann
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2537
Herr Nils Prill
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2547
E-Mail: nils.prill@reis-ak.de
Internet
Stichwörter
ASD
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Jugend und Familie - Soziale Dienste und Prävention (52.2)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2500
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ASD
Voraussetzungen
Es besteht ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Ihnen in Ihrer Einrichtung, Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen auffallen, suchen Sie zunächst das direkte Gespräch mit den Betroffenen und lassen Sie andere Menschen in Ihrem sozialen Umfeld wissen, dass Sie sich Sorgen machen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt oder gar das Kind weiter gefährdet, nehmen Sie Kontakt mit den Behörden, wie dem Jugendamt oder der Polizei auf.
Kosten
Keine.
Unterstützende Institutionen
- Jugendämter,
- Polizeidienststellen,
- Kinderschutzdienste
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.09.2019
Stichwörter
Kindswohl, häusliche Gewalt, Kindeswohlgefährdung, Missbrauch, Sexuelle Gewalt, Sexueller Missbrauch