Spielplätze
Zu den Aufgaben der Gemeinden und Städte gehört auch, Spiel- und Bolzplätze anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Beschreibung
In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder sie sind nicht in dem Zustand, den Sie sich vorstellen. Oder Sie wissen (z. B. weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo und welche Spielplätze es in Ihrer Nähe gibt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hauenstein - Fachbereich 2: Bauen
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 4
76846 Hauenstein
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Öffnungszeiten
Verbandsgemeindeverwaltung Schulstraße 4 76846 Hauenstein Tel.-Nr. 06392/915-0 Fax: 06392/915-160 email: poststelle@hauenstein.rlp.de Montags - Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstags: 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstags: 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kinder, Freizeit, Erlebnisspielräume, Erlebnisspielraum, Spielgeräte