Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis Verlängerung

    Schwerbehindertenausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis verlängern lassen

    Seit dem 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben. Eine Verlängerung ist deshalb aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Besitzen Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis im Format DIN A6 aus Papier, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit. Dieser wird jedoch nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf seiner Gültigkeit durch einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ersetzt.

    Hinweise für Worms: Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

    Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Sonderrechte nach der Straßenverkehrs-Ordnung . Entscheidend hierfür sind die durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz festgestellten Beeinträchtigungen. Sofern die Voraussetzungen für die Ausstellung entsprechender Parkausweise vorliegen, stellt die zuständige Straßenverkehrsbehörde diesen aus. 

    Zur näheren Erläuterung der Voraussetzungen hierfür wird auf den hier vorhandenen Download verwiesen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schießgartenstraße 6

    55116 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 967-444

    Telefon Festnetz: +49 6131 967-0

    E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.06 Straßenverkehrsangelegenheiten

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    ACHTUNG: Aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen werden Antragsteller gebeten, sehr frühzeitig ihre Anträge einzureichen. Bearbeitungszeiten können derzeit länger als gewöhnlich beanspruchen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Montag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ggf. Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Hinweise für Worms: Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

    Schwerbehindertenausweis

    Voraussetzungen

    Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Schwerbeschädigt, Schwerbeschädigtenausweis, Behinderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English