Schwerbehindertenausweis Verlängerung
Beschreibung
Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis verlängern lassen
Seit dem 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben. Eine Verlängerung ist deshalb aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Besitzen Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis im Format DIN A6 aus Papier, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit. Dieser wird jedoch nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf seiner Gültigkeit durch einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ersetzt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Ulmen - FB 3: Bürgerdienste
Beschreibung
Fachbereichsleiterin: Tanja Schug
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit (Terminabsprache möglich). Den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie am besten: Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00; Donnerstags 14.00 - 17.00
Kontakt
Fax: 02676 409-500
Telefon Festnetz: 02676 409-0
Internet
Verbandsgemeinde Ulmen - FB 1.1 Organisation
Beschreibung
Sachbereichsleiter: Michael Schneider
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit (Terminabsprache möglich). Den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie am besten: Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00; Donnerstags 14.00 - 17.00
Kontakt
Telefon Festnetz: 02676 409-0
Fax: 02676 409-500
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
- ggf. Passfoto
- Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Voraussetzungen
Grad der Behinderung von mindestens 50.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Schwerbeschädigt, Schwerbeschädigtenausweis, Behinderung