Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis Verlängerung

    Schwerbehindertenausweis Verlängerung

    Beschreibung

    Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis verlängern lassen

    Seit dem 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben. Eine Verlängerung ist deshalb aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Besitzen Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis im Format DIN A6 aus Papier, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit. Dieser wird jedoch nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf seiner Gültigkeit durch einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ersetzt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20

    56073 Koblenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 4041-1

    Fax: +49 261 4041-407

    E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Ganzer, Monika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ggf. Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Voraussetzungen

    Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 14.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schwerbeschädigtenausweis, Behinderung, Schwerbeschädigt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)