Feststellung einer Behinderung beantragen
Beschreibung
Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung / Krankheit und möchten diese nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen? Dann müssen Sie einen Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz, Landau, Mainz oder Trier stellen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Sachgebiet 3.3 Soziales, Asyl, Kindertagesstätten
Beschreibung
Rentenangelegenheiten, Kindergärten, Antrag Schwerbehindertenausweis, Wohnberechtigungsschein, Rundfunkgebührenbefreiung
Asyl
Kindertagesstätten
Sozialhilfe, Wohngeld
Adresse
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Karin Diether
Frau Ulrike Richter
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag können Sie beifügen:
- sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z.B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts bzw. einer Außenstelle),
- Passfoto,
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten),
- ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis,
- für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Antrag kann online auf der Internetseite (Startseite) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung gestellt werden.
Darüber hinaus ist er als Word-Dokument sowie als pdf-Dokument auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter der Rubrik - Menschen mit Behinderung „Downloads“ zu finden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Schwerbehinderung, behindert