Feststellung einer Behinderung beantragen
Beschreibung
Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung / Krankheit und möchten diese nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen? Dann müssen Sie einen Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz, Landau, Mainz oder Trier stellen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Zell (Mosel) - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Öffnungszeiten
* Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. * Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag 14 bis 16 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabrina Ahnen
Postanschrift
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Telefon Festnetz: 06542 701-138
Fax: 06542 701-859
E-Mail: s.ahnen@vg-zell.de
Frau Anke Steffens
Postanschrift
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Fax: 06542 701-859
Telefon Festnetz: 06542 701-139
E-Mail: a.steffens@vg-zell.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag können Sie beifügen:
- sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z.B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts bzw. einer Außenstelle),
- Passfoto,
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten),
- ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis,
- für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Antrag kann online auf der Internetseite (Startseite) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung gestellt werden.
Darüber hinaus ist er als Word-Dokument sowie als pdf-Dokument auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter der Rubrik - Menschen mit Behinderung "Downloads" zu finden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Schwerbehinderung, behindert