Familienerholung und Familienfreizeiten – Förderung
Beschreibung
Urlaub und Erholung sind ein Grundbedürfnis, das gerade für Eltern und Kinder besondere Relevanz hat.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt insbesondere Mehr-Kinder-Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen durch Individualzuschüsse bei der Finanzierung von gemeinsamen Ferien in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger oder in familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Der Zuschuss ist einkommensabhängig, d.h. das Familieneinkommen darf eine von der Größe der Familie abhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Familien über einen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz verfügen und mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tage.
Der allgemeine Zuschuss beträgt
- 25,00 € pro Tag und Kind
- 30,00 € für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung
- Eltern mit besonders niedrigem Einkommen erhalten außerdem einen Zuschuss für sich selbst, und zwar 10,00 € pro Tag und Elternteil.
Hinweise für Worms: Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt:
Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII erhalten Personen, die
- vorgezogene Altersrente beziehen oder
- eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit beziehen,
- Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die nicht im Haushalt der Eltern, sondern bei Verwandten leben.
Voraussetzung für die Hilfegewährung ist, dass der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner auch aus deren Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Daneben müssen auch vorrangige Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern realisiert werden.
Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten (Bürgergeld, ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII.
Zuständigkeit
Nähere Informationen und Auskünfte erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend, und Versorgung in Landau – Landesjugendamt.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
Adresse
Hausanschrift
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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
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Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.03 Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag, Freitag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Im Rahmen des Bundesprogramms "Corona-Auszeit für Familien" können Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung in gemeinnützigen Familienerholungseinrichtungen im Zeitraum Oktober 2021 bis Dezember 2022 vergünstigt Familienurlaub machen. Der vergünstigte Urlaub kann direkt über die teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen gebucht werden. Bundes- und Landesförderung können für den selben Buchungszeitraum nicht verbunden werden.
Weiterführende Informationen auch nachfolgend:
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Familienerholung gibt den Katalog „Urlaub mit der Familie“ heraus, der einen Überblick aller gemeinnützigen Familienferienstätten in Deutschland enthält.
- Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
- Informationen über familiengeeignete Winzer- und Bauernhöfe in Rheinland-Pfalz finden Sie in der Broschüre „NatUrlaub auf Winzer- und Bauernhöfen“.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 17.12.2018