Familienerholungszuschuss Festsetzung

    Familienerholung und Familienfreizeiten - Förderung

    Beschreibung

    Urlaub und Erholung sind ein Grundbedürfnis, das gerade für Eltern und Kinder besondere Relevanz hat.

    Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt insbesondere Mehr-Kinder-Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen durch Individualzuschüsse  bei der Finanzierung von gemeinsamen Ferien in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger oder in familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Der Zuschuss ist einkommensabhängig, d.h. das Familieneinkommen darf eine von der Größe der Familie abhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Familien über einen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz verfügen und mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tage.

    Der allgemeine Zuschuss beträgt

    • 25,00 € pro Tag und Kind
    • 30,00 € für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung
    •  Eltern mit besonders niedrigem Einkommen erhalten außerdem einen Zuschuss für sich selbst, und zwar 10,00 € pro Tag und Elternteil.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen und Auskünfte erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend, und Versorgung in Landau - Landesjugendamt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20

    56073 Koblenz

    Kontakt

    Fax: +49 261 4041-407

    Telefon Festnetz: +49 261 4041-1

    E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau

    Adresse

    Hausanschrift

    Reiterstraße 16

    76829 Landau in der Pfalz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6341 26-1

    Fax: +49 6341 26-287

    E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schießgartenstraße 6

    55116 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 967-444

    Telefon Festnetz: +49 6131 967-0

    E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 19

    54292 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 1447-0

    Fax: +49 651 1447-253

    E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Reichsabtei 6

    54292 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 1447-253

    Telefon Festnetz: +49 651 1447-0

    E-Mail: poststelle-tr@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Rahmen des Bundesprogramms "Corona-Auszeit für Familien" können Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung in gemeinnützigen Familienerholungseinrichtungen im Zeitraum Oktober 2021 bis Dezember 2022 vergünstigt Familienurlaub machen. Der vergünstigte Urlaub kann direkt über die teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen gebucht werden. Bundes- und Landesförderung können für den selben Buchungszeitraum nicht verbunden werden.

    Weiterführende Informationen auch nachfolgend:

    • Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Familienerholung gibt den Katalog "Urlaub mit der Familie" heraus, der einen Überblick aller gemeinnützigen Familienferienstätten in Deutschland enthält.
    • Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
    • Informationen über familiengeeignete Winzer- und Bauernhöfe in Rheinland-Pfalz finden Sie in der Broschüre "NatUrlaub auf Winzer- und Bauernhöfen".

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.12.2018

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English