Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Straßenbeleuchtungsstörung
Sollten Sie einen Defekt oder eine Störung der Straßenbeleuchtung feststellen, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung (Bauamt) der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim - FB 2 - Bauen
Adresse
Postanschrift
Am Rathausplatz 1
67125 Dannstadt-Schauernheim
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr Di zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Michael Kuntz
Weitere Informationen
Bauen und Infrastruktur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Laterne, Straßenlaternen