Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Straßenbeleuchtungsstörung

    Sollten Sie einen Defekt oder eine Störung der Straßenbeleuchtung feststellen, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung (Bauamt) der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim - FB 2 - Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathausplatz 1

    67125 Dannstadt-Schauernheim

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr Di zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06231 401-115

    Telefon Festnetz: 06231 401-0

    E-Mail: info@vgds.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Bauen und Infrastruktur

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Laterne, Straßenlaternen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English