Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Straßenbeleuchtungsstörung
Sollten Sie einen Defekt oder eine Störung der Straßenbeleuchtung feststellen, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung (Bauamt) der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Winnweiler - Referat 2
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr Mo-Mi 13.00-16.00 Uhr Do 13.00-17.30 * Fr Nachmittag geschlossen * nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jasmin Stahlheber
Besucheranschrift
Fax: 06302 602-34
E-Mail: Stahlheberj@winnweiler-vg.de
Telefon Festnetz: 06302 602-22
Herr Jürgen Lieser
Internet
Formulare
Straßenbeleuchtung - Schadensmeldung (DIN A4)
Weitere Informationen
Bauverwaltung, öffentliche Einrichtungen, technische Dienste
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Laterne, Straßenlaternen