Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Straßenbeleuchtungsstörung
Sollten Sie einen Defekt oder eine Störung der Straßenbeleuchtung feststellen, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung (Bauamt) der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Eich
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Eich gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Alsheim, Eich, Gimbsheim, Hamm am Rhein und Mettenheim.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Laterne, Straßenlaternen