Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Straßenbeleuchtungsstörung

    Sollten Sie einen Defekt oder eine Störung der Straßenbeleuchtung feststellen, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung (Bauamt) der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 2 - Bauliche Infrastruktur

    Adresse

    Postanschrift

    Brühlstraße 16

    55756 Herrstein

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Straßenlaternen, Laterne

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de