Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungsteuer

    Sie haben eine Zweitwohnung in eine Stadt oder Gemeinde in Rheinland-Pfalz bezogen? Dann kann es sein, dass diese eine Zweitwohnungssteuer erhebt. Lassen Sie sich am besten beraten.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz entscheiden in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung, ob und in welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer Gebrauch machen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    (Hat eine Einwohnerin oder ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung. Gesetzlich geregelt ist, dass die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.)

    Hinweise für Koblenz: Zweitwohnungsteuer

    Seit dem 01.06.2012 wird für eine Zweitwohnung im Koblenzer Stadtgebiet eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Berechnungsgrundlagen sind die jährliche Nettokaltmiete bzw. die jährliche ortsübliche Miete (Basisnettomiete) gemäß dem jeweils gültigen Mietspiegel der Stadt Koblenz. Ob die Basisnettomiete angesetzt wird, ist davon abhängig, ob die Wohnung in Ihrem Eigentum steht oder Ihnen unentgeltlich oder unterhalb des Indikators der ortsüblichen Miete überlassen wird. Als Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer angesetzt wird der höhere Wert aus dem Vergleich von Jahresnettokaltmiete und Jahresbasisnettomiete. Von der Bemessungsgrundlage werden 10 % als Zweitwohnungssteuer erhoben.

    Die Zweitwohnungsteuer ist eine Jahressteuer und wird am 01.07. für das jeweilige Kalenderjahr fällig. Im Falle der Veranlagung für vergangene Zeiträume oder bei Veranlagung nach Ablauf der Fälligkeit ist die Steuerpflicht für die vergangenen Zeiträume innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Andere Zahlungsweisen sind ausschließlich über einen entsprechenden Stundungsantrag mit umfangreichen Nachweisen zugelassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden. Dort erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Sie erhalten dort auch die Erklärungen zur Zweitwohnungsteuer sowie Informationen zu den benötigten Unterlagen.

    Hinweise für Koblenz: Zweitwohnungsteuer

    Ansprechpartner:    +49 261 129-2077
                                        +49 261 129-2079

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Indirekte Steuern (Kämmerei und Steueramt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnnummer  115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo - Do 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Fr 8:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung.

    Hinweise für Koblenz: Zweitwohnungsteuer

    Besteuert wird das Innehaben jedes weiteren Wohnraums (Zweit- bzw. Nebenwohnung), welcher auch unabhängig vom Meldestatus,  neben der Hauptwohnung innegehalten wird. Auch bei Wohnungsbezug von weniger als sechs Monaten besteht daher Steuerpflicht!

    Hat ein/e Einwohner/in mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Nebenwohnung ist dann jede weitere Wohnung. Gesetzlich geregelt ist, dass die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. 

    Für Rückfragen bezüglich Ihres Meldestatus oder Ummeldungen wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an unser Bürgeramt (0261/129-7000).

    Ab Bezugnahme der Wohnung besteht die Pflicht zur Anzeige in einem Zeitraum von vier Wochen beim Steueramt durch entsprechenden Erklärungsvordruck.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes, für die der rheinland-pfälzische Landesgesetzgeber die Gesetzgebungshoheit hat. Mit § 5 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) hat er seine Gesetzgebungshoheit für die örtlichen Aufwandsteuern auf die Städte und Gemeinden übertragen.

    Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer erfolgt nach:

    Hinweise für Koblenz: Zweitwohnungsteuer

    Verfahrensablauf

    Aufgrund der kommunalen Entscheidungsbefugnis gelten keine einheitlichen Regelungen, diese sind den jeweiligen kommunalen Zweitwohnungsteuersatzungen zu entnehmen.

    Ausnahmen von der Steuerpflicht können bspw. in folgenden Fällen vorliegen:

    • Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung eine Nebenwohnung innehaben.
    • Verheiratete bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft führende Personen (LPartG), die nicht dauernd getrennt von ihrer Familie bzw. von ihrem Lebenspartner leben, deren Hauptwohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet und die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung in der Gemeinde innehaben und sich vorwiegend im Gebiet der Gemeinde aufhalten
    • Eine Zweitwohnung ist nicht gegeben, wenn der Inhaber sie ausschließlich als Kapitalanlage nutzt (Vermietung).
    • Keine zu besteuernde Zweitwohnung liegt vor, wenn Wohnungen von freien Trägern der Wohlfahrtspflege (z.B. Altenheime) aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Das gleiche gilt für Wohnungen von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die Erziehungszwecken dienen.

    Hinweise für Koblenz: Zweitwohnungsteuer

    Die Anmeldung einer "Nebenwohnung" ist in der Regel beim Bürgeramt vorzunehmen. Auf elektronischem Weg ist dies derzeit noch nicht möglich, sodass das persönliche Erscheinen mit Personalausweis sowie der Wohnungsgeberbestätigung notwendig ist. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Termine unter www.buergeramt.koblenz.de online gebucht werden. Außerdem ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der Behördennummer 115 möglich.

    In Fällen einer verspäteten Anmeldung kann seitens des Bürgeramts ein Bußgeld fällig werden, weshalb die Anmeldung zeitnah geschehen sollte. In Fällen einer örtlichen Ermittlung, die das Innehaben der Wohnung (seit längerem Zeitraum) ergeben, wird ein Ordnungsgeld erlassen, zusätzlich wird jeder volle Kalendermonat "nachbesteuert".

    Entfällt die Anmeldung beim Bürgeramt, ist das unten zur Verfügung gestellte Formular zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungssteuer auszufüllen und an das Steueramt zu senden. 

    Nach Anmeldung Ihres Nebenwohnsitzes in Koblenz werden die Daten automatisch in unser Steuersystem eingespielt. Sobald uns die Anmeldung vorliegt, wird vom Steueramt - Sachgebiet Zweitwohnungssteuer - ein Erklärungsvordruck zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zugesandt. Auf Grundlage der ausgefüllten Zweitwohnungssteuererklärung wird anschließend ein Bescheid erlassen

    Fristen

    Die Anzeige hat in der Regel innerhalb von einem Monat ab der erstmaligen Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung bei der Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung zu erfolgen.

    Kosten

    Aufgrund der kommunalen Entscheidungsbefugnis gelten keine einheitlichen Regelungen zu der Höhe der Zweitwohnungsteuer, diese sind den jeweiligen kommunalen Zweitwohnungsteuersatzungen zu entnehmen. In der Regel orientiert sich die Höhe der zu zahlenden Zweitwohnungsteuer an der jährlichen Nettokaltmiete (Miete ohne Heizung und Nebenkosten). Hiervon werden bspw. 10 v. H. als Zweitwohnungsteuer erhoben.

    Viele Satzungen enthalten darüber hinaus folgende beispielhafte Regelung:

    Ist die Wohnung in ihrem Eigentum oder wird Sie Ihnen unentgeltlich oder unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen, wird stattdessen die ortsübliche Miete gemäß dem örtlichen Mietspiegel angesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Koblenz: Zweitwohnungsteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Wohnsitz, wohnen, Wohnraum, Zweitwohnungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de