Briefwahl beantragen
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Hinweise für Wörth am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Wörth am Rhein
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 15 Uhr, in den Fällen des § 25 Abs. 2 der Bundeswahlordnung und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ein Merkblatt für die Briefwahl.
Neben der elektronischen Beantragung können die Unterlagen auf dem Postweg sowie persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Das Briefwahlbüro im Rathaus ist im Untergeschoss in Raum 027 zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar. Weiter kann der Antrag per E-Mail an die Adresse briefwahl@woerth.de gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass alle erforderlichen Daten angegeben werden (s. o.) und dass jeder Wahlberechtigte einen eigenen Antrag stellen muss; Sammelanträge in einer E-Mail, z. B. für eine ganze Familie, sind nicht zulässig.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, in den Fällen des § 25 Abs. 2 der Bundeswahlordnung und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ein Merkblatt für die Briefwahl.
Neben der elektronischen Beantragung können die Unterlagen auf dem Postweg sowie persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Das Briefwahlbüro im Rathaus ist im Untergeschoss in Raum 027 zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar. Weiter kann der Antrag per E-Mail an die Adresse briefwahl@woerth.de gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass alle erforderlichen Daten angegeben werden (s. o.) und dass jeder Wahlberechtigte einen eigenen Antrag stellen muss; Sammelanträge in einer E-Mail, z. B. für eine ganze Familie, sind nicht zulässig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Wörth am Rhein - Organangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit/Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Öffnungszeiten
Kontakt
Internet
Formulare
Formulare vorhanden:
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich:
Persönliches Erscheinen nötig:
Online-Dienste vorhanden: teilweise
Hinweise für Wörth am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Wörth am Rhein
Voraussetzungen
- Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
- Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein und
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.10.2022