Tuberkuloseberatung beanspruchen
Sie leiden an Tuberkulose? Dann haben Sie die Möglichkeit an einer Tuberkuloseberatung teil zu nehmen.
Beschreibung
Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig. Die Tuberkulose ist in Deutschland als meldepflichtige Krankheit klassifiziert.
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (so genannte Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Tuberkuloseberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Lungenfacharzt oder Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 2 Gesundheitsamt
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Kontakt
Fax: 06352 710-232
Telefon Festnetz: 06352 710-500
Fax: 06352 710-520
Telefon Festnetz: 06352 710-0
E-Mail: gesundheitsamt@donnersberg.de
E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de
Kontaktperson
Frau Magdalena Friederichs (Medizinalrätin)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06352 710-501
Fax: 06352 710-520
E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de
Internet
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 23 Ärztliche und sozialpsychiatrische Dienste
Adresse
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Kontakt
Kontaktperson
Frau Magdalena Friederichs (Medizinalrätin)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06352 710-501
Fax: 06352 710-520
E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung sind:
- Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten,
- Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie,
- unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung,
- weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie.
Kosten
Die Tuberkuloseberatung ist für Sie als betroffene Person kostenfrei. Die Kosten übernehmen in der Regel die Krankenkassen.
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
Die Beratungen und Untersuchungen im Rahmen der Tuberkulosefürsorge sind kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Prinzipiell wird in Deutschland jeder Asylbegehrende, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, auf Tuberkulose-Erreger untersucht.
Auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes finden Sie weitere Informationen zur Thematik.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Fieber, Tuberkulose, Müdigkeit, Lungenerkrankung, ansteckend, Husten, Brustschmerzen