Tuberkuloseberatung

    Tuberkuloseberatung beanspruchen

    Sie leiden an Tuberkulose? Dann haben Sie die Möglichkeit an einer Tuberkuloseberatung teil zu nehmen.

    Beschreibung

    Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.

    Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig. Die Tuberkulose ist in Deutschland als meldepflichtige Krankheit klassifiziert.


    Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (so genannte Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Die Tuberkulosefürsorge des Gesundheitsamtes vertritt Herr Prof. Dr. Volker Schulz, Facharzt für Innere Medizin, Lungen- und Bronchialheilkunde.
    Für die organisatorischen und administrativen Belange ist Frau Sandra Böhm Ihre Ansprechpartnerin.

    Aufgaben sind die durch die gesetzliche Meldepflicht vorgesehene Erfassung, Behandlungsführung und Verlaufsbeobachtung von Tuberkulosekranken in enger Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten und Kliniken.
    Verbunden damit sind so genannte Umgebungsuntersuchungen, um eine bisher nicht bekannte Infektionsquelle aufzudecken oder von Erkrankten angesteckte Personen zu erfassen:
    Kontaktpersonen der Familie, des Freundeskreises, am Arbeitsplatz, in der Schule oder in Heimen werden daher wiederholt untersucht und gleichzeitig beraten.
    Tuberkuloseerkrankungen in Heimen, Schulen, Strafvollzugsanstalten u.a. sind Anlass, die jeweils verantwortliche Leitung der Einrichtung über die nach dem Infektionsschutzgesetz notwendigen Maßnahmen zu informieren und deren Ausführung zu überwachen.
    Zusammenfassend ist Ziel aller Arbeit eine anhaltend wirksame Kontrolle der Infektionskrankheit Tuberkulose.

    Die Tuberkulosefürsorge-Sprechstunde erfolgt nach telefonischer Vereinbarung im Gesundheitsamt.
     

    Tuberkulose, eine Infektionskrankheit
    Historischer Abriss und heutiger Stand

    Die Tuberkulose ist vorwiegend eine Erkrankung der Lunge, kann aber auch andere Organe (z. B. Nieren, Knochen, Darm) befallen.
    Die Erkrankung begleitet den Menschen schon seit Jahrtausenden, wie Untersuchungen an ägyptischen Mumien erkennen lassen.
    Die infektiöse Natur der Erkrankung wurde erst im Jahre 1882 bewiesen, als der deutsche Arzt Robert Koch den Erreger der Tuberkulose, das Mycobacterium tuberculosis, entdeckte.

    Die Tuberkulose war im 19. und auch noch zu Anfang des 20. Jahrhunderts ein schwerwiegendes Gesundheitsproblem in Deutschland.
    Nach Sterbekatastern verstarben im damaligen Deutschen Reich Ende des 19. Jahrhunderts jährlich bis zu 200 000 Menschen an Tuberkulose.
    Wegen des meist jugendlichen Alters der Erkrankten trat neben das menschliche Leid zunehmend auch ein ökonomischer Faktor, der zu Besorgnis Anlass gab.

    Die Anstrengungen, der Seuche Herr zu werden, waren daher groß. In Heilstätten (die erste wurde 1854 in Görbersdorf/Schlesien gegründet) sollten „gute Luft“ und körperliche Ruhe eine Heilung einleiten.
    Die Entdeckung des Tuberkuloseerregers und dessen Übertragung als Tröpfcheninfektion auf dem Luftweg waren Anlass, zusätzlich strikte hygienische Maßnahmen zu fordern, die von den staatlichen Tuberkulosefürsorgestellen (die erste wurde 1886 in Halle/Saale eingerichtet) breit propagiert und überwacht wurden.

    Die Zahl Erkrankter fiel ab; allerdings konnte noch nicht von einem durchgreifenden Erfolg in der Bekämpfung der Seuche gesprochen werden.
    Erst der Einsatz der seit Mitte der 40er Jahre des 20. Jahrhunderts entwickelten Chemotherapeutika machte die Erkrankung heilbar, so dass sie heute in den Industrieländern zwar nicht als ausgelöscht, aber doch als beherrscht gilt.
    Im Jahre 2007 betrug in Deutschland die Zahl neu erkrankter Personen 5020 (ca. 6 Neuerkrankungen auf 100.000 Einwohner). 4,5% der Erkrankten verstarben. In Rheinland-Pfalz lag die Erkrankungshäufigkeit gering unter dem Bundesdurchschnitt (5,7 Neuerkrankungen auf 100.000 Einwohner).
    Die niedrige Zahl Tuberkuloseerkrankter, die in den westlichen Industrieländern beobachtet wird, darf nicht dazu verführen, aus globaler Sicht die Tuberkulose nur noch als untergeordnete Erkrankung anzusehen. Weltweit betrachtet, in den Ländern der Dritten Welt, ist die Tuberkulose eine nicht beherrschte und zunehmende Gesundheitsgefahr: Die Zahl der Neuerkrankungen beträgt weltweit jährlich 8 - 9 Millionen; 2 Millionen Menschen sterben jährlich an der Erkrankung. Ursachen sind  u. a. schlechte hygienische Verhältnisse, unzureichende medikamentöse Behandlung, Unterernährung und HIV- Infektion.
     

    Grundlegende Daten zur Erkrankung - Was ist zu beachten ?

    Risikogruppen

    Menschen, deren Abwehrlage herabgesetzt ist, haben ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind zu nennen: Patienten mit krankheitsabhängiger (z.B. HIV) oder therapiebedingter (immunsuppressive Behandlung nach Knochenmarkstransplantation u.a.) Immunabwehrschwäche, mit Diabetes mellitus, Alkoholismus, Drogenabhängigkeit, Mangel- und Unterernährung. 

    Infektionsweg

    Einatmen von erregerhaltigen Tröpfchen, die ein an Lungentuberkulose Erkrankter an die Ausatemluft abgibt, besonders beim Niesen, Husten, Sprechen.

    Erkrankungszeichen

    Die Beschwerden sind unspezifisch. Anfangs bestehen Müdigkeit und Leistungsschwäche, mitunter auch Fieber. Später stellen sich Husten und Auswurf (teilweise mit Blutbeimengungen) ein. Es kann zur ungewollten Gewichtsabnahme kommen.

    Diagnose der Tuberkulose

    Eine Tuberkuloseinfektion kann an den Ergebnissen eines Hauttests und eines neu entwickelten Bluttests erkannt oder ausgeschlossen werden.
    Fallen diese Tests positiv aus, ist eine Tuberkuloseinfektion bewiesen, die in 5 - 10% der Infizierten in eine Tuberkuloseerkrankung übergehen kann. Das Erkrankungsrisiko ist am höchsten in den ersten 2 Jahren nach abgelaufener Infektion, späterhin nimmt es ab, bleibt aber lebenslang bestehen. Die Erkrankung an einer Lungentuberkulose wird durch ein Röntgenbild des Brustkorbs und den Nachweis von Tuberkuloseerregern im Auswurf gesichert.

    Offene und geschlossene Tuberkulose

    Von einer offenen Tuberkulose spricht man, wenn im Auswurf bei mikroskopischer Betrachtung oder bei kultureller Anzüchtung Tuberkelbakterien nachzuweisen sind.
    Sind mikroskopisch Erreger zu erkennen, so besteht eine hohe Ansteckungsgefahr; alleiniger kultureller Nachweis des Erregers ist mit einem geringeren Infektionsrisiko verbunden.
    Von einer geschlossenen Lungentuberkulose spricht man, wenn Tuberkuloseerreger im Auswurf mit keiner Methode nachzuweisen sind. Ein Infektionsrisiko ist in diesem Fall nicht gegeben.

    Behandlung

    Die Behandlung erstreckt sich in der Regel über 6 Monate. Anfangs werden über zwei Monate 4 verschiedene Medikamente verabreicht; es folgen weitere vier Monate, in denen die Behandlung auf 2 Medikamente zurückgestuft wird.
    Wegen möglicher unerwünschter Arzneimittelwirkungen müssen regelmäßig Laborkontrollen erfolgen. Wird die Mehrfachmedikation täglich über die angegebene Zeit eingehalten, kommt es in der Regel zu einer Ausheilung; ein erneutes Aufflammen nach Jahren ist unwahrscheinlich.
    Unregelmäßige Medikamenteneinnahme und/ oder eigenmächtiges Weglassen eines oder mehrerer Medikamente birgt das Risiko einer sogenannten Resistenzentwicklung des Erregers: Der Erreger wird unempfindlich gegenüber den eingesetzten Medikamenten. Es ist daher zwingend erforderlich, die Medikamentenwahl nach dem jeweiligen Antibiogramm (Austestung der Empfindlichkeit des Erregers gegenüber den eingesetzten Medikamenten) vorzunehmen, um ein Therapieversagen zu vermeiden.


    Verlaufsuntersuchungen

    Zur Verlaufsbeurteilung erfolgen regelmäßige Röntgenaufnahmen der Lunge.
     


    Die Tuberkulosefürsorge des Gesundheitsamtes vertritt Herr Prof. Dr. Volker Schulz, Facharzt für Innere Medizin, Lungen- und Bronchialheilkunde.
    Für die organisatorischen und administrativen Belange ist Frau Sandra Böhm Ihre Ansprechpartnerin.

    Aufgaben sind die durch die gesetzliche Meldepflicht vorgesehene Erfassung, Behandlungsführung und Verlaufsbeobachtung von Tuberkulosekranken in enger Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten und Kliniken.
    Verbunden damit sind so genannte Umgebungsuntersuchungen, um eine bisher nicht bekannte Infektionsquelle aufzudecken oder von Erkrankten angesteckte Personen zu erfassen:
    Kontaktpersonen der Familie, des Freundeskreises, am Arbeitsplatz, in der Schule oder in Heimen werden daher wiederholt untersucht und gleichzeitig beraten.
    Tuberkuloseerkrankungen in Heimen, Schulen, Strafvollzugsanstalten u.a. sind Anlass, die jeweils verantwortliche Leitung der Einrichtung über die nach dem Infektionsschutzgesetz notwendigen Maßnahmen zu informieren und deren Ausführung zu überwachen.
    Zusammenfassend ist Ziel aller Arbeit eine anhaltend wirksame Kontrolle der Infektionskrankheit Tuberkulose.

    Die Tuberkulosefürsorge-Sprechstunde erfolgt nach telefonischer Vereinbarung im Gesundheitsamt.
     

    Tuberkulose, eine Infektionskrankheit
    Historischer Abriss und heutiger Stand

    Die Tuberkulose ist vorwiegend eine Erkrankung der Lunge, kann aber auch andere Organe (z. B. Nieren, Knochen, Darm) befallen.
    Die Erkrankung begleitet den Menschen schon seit Jahrtausenden, wie Untersuchungen an ägyptischen Mumien erkennen lassen.
    Die infektiöse Natur der Erkrankung wurde erst im Jahre 1882 bewiesen, als der deutsche Arzt Robert Koch den Erreger der Tuberkulose, das Mycobacterium tuberculosis, entdeckte.

    Die Tuberkulose war im 19. und auch noch zu Anfang des 20. Jahrhunderts ein schwerwiegendes Gesundheitsproblem in Deutschland.
    Nach Sterbekatastern verstarben im damaligen Deutschen Reich Ende des 19. Jahrhunderts jährlich bis zu 200 000 Menschen an Tuberkulose.
    Wegen des meist jugendlichen Alters der Erkrankten trat neben das menschliche Leid zunehmend auch ein ökonomischer Faktor, der zu Besorgnis Anlass gab.

    Die Anstrengungen, der Seuche Herr zu werden, waren daher groß. In Heilstätten (die erste wurde 1854 in Görbersdorf/Schlesien gegründet) sollten "gute Luft" und körperliche Ruhe eine Heilung einleiten.
    Die Entdeckung des Tuberkuloseerregers und dessen Übertragung als Tröpfcheninfektion auf dem Luftweg waren Anlass, zusätzlich strikte hygienische Maßnahmen zu fordern, die von den staatlichen Tuberkulosefürsorgestellen (die erste wurde 1886 in Halle/Saale eingerichtet) breit propagiert und überwacht wurden.

    Die Zahl Erkrankter fiel ab; allerdings konnte noch nicht von einem durchgreifenden Erfolg in der Bekämpfung der Seuche gesprochen werden.
    Erst der Einsatz der seit Mitte der 40er Jahre des 20. Jahrhunderts entwickelten Chemotherapeutika machte die Erkrankung heilbar, so dass sie heute in den Industrieländern zwar nicht als ausgelöscht, aber doch als beherrscht gilt.
    Im Jahre 2007 betrug in Deutschland die Zahl neu erkrankter Personen 5020 (ca. 6 Neuerkrankungen auf 100.000 Einwohner). 4,5% der Erkrankten verstarben. In Rheinland-Pfalz lag die Erkrankungshäufigkeit gering unter dem Bundesdurchschnitt (5,7 Neuerkrankungen auf 100.000 Einwohner).
    Die niedrige Zahl Tuberkuloseerkrankter, die in den westlichen Industrieländern beobachtet wird, darf nicht dazu verführen, aus globaler Sicht die Tuberkulose nur noch als untergeordnete Erkrankung anzusehen. Weltweit betrachtet, in den Ländern der Dritten Welt, ist die Tuberkulose eine nicht beherrschte und zunehmende Gesundheitsgefahr: Die Zahl der Neuerkrankungen beträgt weltweit jährlich 8 - 9 Millionen; 2 Millionen Menschen sterben jährlich an der Erkrankung. Ursachen sind  u. a. schlechte hygienische Verhältnisse, unzureichende medikamentöse Behandlung, Unterernährung und HIV- Infektion.
     

    Grundlegende Daten zur Erkrankung - Was ist zu beachten ?

    Risikogruppen

    Menschen, deren Abwehrlage herabgesetzt ist, haben ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind zu nennen: Patienten mit krankheitsabhängiger (z.B. HIV) oder therapiebedingter (immunsuppressive Behandlung nach Knochenmarkstransplantation u.a.) Immunabwehrschwäche, mit Diabetes mellitus, Alkoholismus, Drogenabhängigkeit, Mangel- und Unterernährung. 

    Infektionsweg

    Einatmen von erregerhaltigen Tröpfchen, die ein an Lungentuberkulose Erkrankter an die Ausatemluft abgibt, besonders beim Niesen, Husten, Sprechen.

    Erkrankungszeichen

    Die Beschwerden sind unspezifisch. Anfangs bestehen Müdigkeit und Leistungsschwäche, mitunter auch Fieber. Später stellen sich Husten und Auswurf (teilweise mit Blutbeimengungen) ein. Es kann zur ungewollten Gewichtsabnahme kommen.

    Diagnose der Tuberkulose

    Eine Tuberkuloseinfektion kann an den Ergebnissen eines Hauttests und eines neu entwickelten Bluttests erkannt oder ausgeschlossen werden.
    Fallen diese Tests positiv aus, ist eine Tuberkuloseinfektion bewiesen, die in 5 - 10% der Infizierten in eine Tuberkuloseerkrankung übergehen kann. Das Erkrankungsrisiko ist am höchsten in den ersten 2 Jahren nach abgelaufener Infektion, späterhin nimmt es ab, bleibt aber lebenslang bestehen. Die Erkrankung an einer Lungentuberkulose wird durch ein Röntgenbild des Brustkorbs und den Nachweis von Tuberkuloseerregern im Auswurf gesichert.

    Offene und geschlossene Tuberkulose

    Von einer offenen Tuberkulose spricht man, wenn im Auswurf bei mikroskopischer Betrachtung oder bei kultureller Anzüchtung Tuberkelbakterien nachzuweisen sind.
    Sind mikroskopisch Erreger zu erkennen, so besteht eine hohe Ansteckungsgefahr; alleiniger kultureller Nachweis des Erregers ist mit einem geringeren Infektionsrisiko verbunden.
    Von einer geschlossenen Lungentuberkulose spricht man, wenn Tuberkuloseerreger im Auswurf mit keiner Methode nachzuweisen sind. Ein Infektionsrisiko ist in diesem Fall nicht gegeben.

    Behandlung

    Die Behandlung erstreckt sich in der Regel über 6 Monate. Anfangs werden über zwei Monate 4 verschiedene Medikamente verabreicht; es folgen weitere vier Monate, in denen die Behandlung auf 2 Medikamente zurückgestuft wird.
    Wegen möglicher unerwünschter Arzneimittelwirkungen müssen regelmäßig Laborkontrollen erfolgen. Wird die Mehrfachmedikation täglich über die angegebene Zeit eingehalten, kommt es in der Regel zu einer Ausheilung; ein erneutes Aufflammen nach Jahren ist unwahrscheinlich.
    Unregelmäßige Medikamenteneinnahme und/ oder eigenmächtiges Weglassen eines oder mehrerer Medikamente birgt das Risiko einer sogenannten Resistenzentwicklung des Erregers: Der Erreger wird unempfindlich gegenüber den eingesetzten Medikamenten. Es ist daher zwingend erforderlich, die Medikamentenwahl nach dem jeweiligen Antibiogramm (Austestung der Empfindlichkeit des Erregers gegenüber den eingesetzten Medikamenten) vorzunehmen, um ein Therapieversagen zu vermeiden.


    Verlaufsuntersuchungen

    Zur Verlaufsbeurteilung erfolgen regelmäßige Röntgenaufnahmen der Lunge.
     


    Zuständigkeit

    Bei Fragen zur Tuberkuloseberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Lungenfacharzt oder Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Fauth-Str. 11

    67098 Bad Dürkheim

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Neumayerstraße 10

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nach Terminvereinbarung möglich! Öffnungszeiten Montag:         08:30 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag:       08:30 Uhr - 13:00 Uhr Mittwoch:      08:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag:   08:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag:           08:30 Uhr - 12:00 Uhr Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten Anonyme Sprechstunde: Donnerstag, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Am 31.10.2024 können nur Beratungen, jedoch keine Blutentnahmen stattfinden.  Sozialpsychiatrischer Dienst   Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Terminvereinbarung möglich Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IFSG) Für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie,    ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig. Die Belehrung findet i. d. R. online in deutscher Sprache statt. Zusätzlich wird ein monatlicher Präsenztermin im Gesundheitsamt angeboten. Hierfür melden Sie sich bitte über unsere Online-Terminvereinbarung   (externer Link)   an.

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt-neustadt@kreis-bad-duerkheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 961-7070

    Fax: 06322 961-87070

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen ÄrztInnen, HygienekontrolleurInnen, SozialarbeiterInnen, Medizinischen Fachangestellten und VerwaltungsmitarbeiterInnen betreuen rund 133.000 EinwohnerInnen im Landkreis Bad Dürkheim sowie 53.000 EinwohnerInnen der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Praxisfinder der Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 24.10.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung sind:

    • Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten,
    • Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie,
    • unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung,
    • weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie.

    Kosten

    Die Tuberkuloseberatung ist für Sie als betroffene Person kostenfrei. Die Kosten übernehmen in der Regel die Krankenkassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Prinzipiell wird in Deutschland jeder Asylbegehrende, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, auf Tuberkulose-Erreger untersucht.

    Auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes finden Sie weitere Informationen zur Thematik.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Lungenerkrankung, Müdigkeit, ansteckend, Husten, Tuberkulose, Brustschmerzen, Fieber

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)